Die Vorsorge für den Ernstfall
Schicksalsschläge wie Unfälle oder Krankheiten, die zum Verlust der Urteilsfähigkeit führen, lassen sich nicht verhindern. Was sich aber verhindern lässt, ist eine medizinische Behandlung, die nicht den eigenen Wünschen und Vorstellungen entspricht. Für diese Fälle gibt es die Patientenverfügung.