Unfall auf der Skipiste – wer bezahlt?

In den Sportferien verreisen viele in die Berge zum Skifahren. Zu Pulverschnee und frischer Bergluft gehören leider auch Unfälle auf der Piste. Wann welche Versicherung zum Zug kommt, lesen Sie hier.

Wer auf der Piste eine Bodenwelle übersieht, stürzt und sich das Bein bricht, ist über die obligatorische Unfallversicherung seines Arbeitgebers gedeckt. Wer im Schnitt mindestens acht Stunden pro Woche arbeitet, ist darüber weltweit gegen Nichtberufsunfälle versichert. Die obligatorische Unfallversicherung übernimmt Auslagen wie Heilungskosten oder den Erwerbsausfall. Selbständigerwerbende und nicht berufstätige Personen können sich bei einem Privatversicherer oder bei einer Krankenkasse gegen Unfall versichern.

Unfall mit Drittpersonen

Sobald mehrere Personen in einen Unfall verwickelt sind, bezahlt die Unfallversicherung des Opfers zwar als erste Instanz, holt sich die Auslagen aber vom Unfallverursacher zurück. Ist das Opfer auf medizinische Betreuung angewiesen oder ist es nach dem Unfall sogar invalid, können diese Forderungen schnell existenzbedrohende Ausmasse annehmen. Die Privathaftpflichtversicherung des Unfallverursachers springt hier ein.

Hilfeleistung bei Unfällen

Bei Unfällen sind Sie verpflichtet zu helfen. Dazu sollten Sie folgende Tipps der bfu (Beratungsstelle für Unfallverhütung) beachten:

Markieren Sie die Unfallstelle mit gekreuzten Skiern oder Warnposten. Erfassen Sie den Zustand des Verletzten, lagern Sie ihn richtig, versorgen Sie Wunden und schützen Sie ihn gegen Kälte. Alarmieren Sie den Rettungsdienst unter der Nummer 112. Halten Sie den Unfallhergang und die Personalien aller Beteiligten fest sowie Ort, Zeit und Hergang des Unfalls, Gelände-, Schnee- und Sichtverhältnisse, Markierung und Signalisation. 

Christian Schindler
Generalagent
Mobiliar Zürich
044 217 99 11
zuerich@mobiliar.ch
www.mobiliar.ch/zuerich

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