Erste Hilfe im Betrieb: Sicherheit und Ausbildung

Mehr als ein Drittel der über 800‘000 Unfälle geschehen am Arbeitsplatz. Rasche und korrekte Erstversorgung ist bei rund 280’000 Betriebsunfällen entscheidend für den Verlauf der Verletzung. Doch was bedeutet dies konkret für die Ausbildung in Betrieben? Der Samariterverein Zürich-Höngg gibt Auskunft.

Arbeitgeber*innen sind verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit ihrer Angestellten zu gewährleisten. (Foto: zvg)

Ratgeber des Samaritervereins Höngg

Das Arbeitsgesetz verpflichtet Arbeitgeber*innen zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeitenden, einschliesslich der Erste-Hilfe-Schulung. Das bedeutet, dass in jedem Betrieb ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden sein muss, um im Notfall adäquate Hilfe zu leisten.

Das SECO hat die folgenden zehn häufigsten medizinischen Notfälle in seiner gesetzlichen Verordnung aufgeführt:

Herz-/Kreislaufstillstand: Wiederbelebung und Defibrillator nutzen.

Herzinfarkt: Rettungsdienst rufen, Patient*in und Symptome überwachen.

Schlaganfall: Rettungsdienst alarmieren, Patient*in beruhigen und flach lagern.

Verletzung der Wirbelsäule: Patient*in nicht bewegen und Kopf/Nacken stabilisieren.

Starke innere/äussere Blutung: Blutung stoppen (Druckverband).

Krampfanfall: Patient*in vorsichtig ablegen und Umgebung sichern.

Verlegung der Atemwege/Atemnot: Rettungsdienst rufen und wenn möglich Fremdkörper entfernen.

Gravierende Kreislauf-/Bewusstseinsstörung: Rettungsdienst alarmieren und Bewusstlose in die stabile Seitenlage bringen.

Schwerwiegende Verletzung der Haut/Schleimhäute: Verbrennung kühlen, Verätzung spülen. Keine Salben oder Cremes auftragen.

Psychische Notfallsituation: Ruhe bewahren, Patient*in beruhigen. Bei Bedarf professionelle Hilfe hinzuziehen.

Regelmässige Schulungen gewährleisten, dass Ersthelfende Unfälle möglichst verhindern und im Notfall Leben retten.

Eingesandt vom Samariterverein Zürich-Höngg

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