Schutz vor Mängeln beim Immobilienerwerb

Was bei Automobilen Gang und Gäbe ist, ist im Immobilienbereich noch relativ unbekannt: Wie schützt man sich als Käufer einer gebrauchten Liegenschaft vor Mängeln, wenn die Hersteller-Garantien abgelaufen sind?

Beim Erwerb einer Immobilie gilt grundsätzlich das Prinzip «gekauft wie gesehen». Dabei können Mängel oder Schäden einerseits völlig unvorhergesehen eintreten, andererseits auch absichtlich verschwiegen worden sein. Ärgerlich ist, wenn nach dem Bezug der Immobilie festgestellt wird, dass zum Beispiel Haushaltsgeräte ausgetauscht werden müssen, die Heizung plötzlich aussteigt oder Schäden an Dach oder Fassade auftreten. Wer eine gebrauchte Immobilie mit gutem Gefühl kaufen möchte, hat neuerdings die Möglichkeit, solche Risiken mit einer Immobilien-Garantie abzusichern. Versichert sind die Funktionsfähigkeit der jeweiligen Bauteile zum Neuwert, und zwar bei versteckten Bauschäden und vorzeitigen Defekten von Bauteilen. Dies gilt für Ein- bis Dreifamilienhäuser wie für Stockwerkeigentum gleichermassen. Bei Letzterem sind sowohl Bauteile im Sonderrecht als auch gemeinschaftliche Bauteile gemäss der Wertquote und unabhängig vom Erneuerungsfonds versichert. Für den Versicherungsschutz relevant ist das Alter der Bauteile bei Versicherungsbeginn. Diese kann je nach Bauteil zwischen zehn und 40 Jahren liegen. Nicht nur für den Immobilienerwerber kann die Immobilien-Garantie durchaus prüfenswert sein, sondern auch für den Verkäufer. Eine Immobilie mit Garantie, also mit einem Gütesiegel, zu verkaufen, kann ein wertvolles differenzierendes Merkmal sein und das Erreichen eines optimalen Kaufpreises durchaus unterstützen. Es kann auch vor unschönen Auseinandersetzungen mit dem neuen Eigentümer schützen und trägt dazu bei, die Liegenschaft – trotz eines gewissen Alters – mit einem guten Gewissen zu veräussern. Bei Fragen zu den Möglichkeiten, ob und wie eine Immobilie versichert werden kann, stehen der Immobilienexperte oder auch der Versicherungsexperte für ein Beratungsgespräch zur Verfügung. Übrigens: Die Garantie kann bis 14 Tage nach erfolgter Handänderung abgeschlossen werden, sofern der neue Besitzer noch nicht eingezogen ist.

Axel und Kerstin Kühn
Inhaber/Geschäftsführer
Engel & Völkers
Zürich Paradeplatz & Oerlikon
Querstrasse 6
8050 Zürich
Telefon 043 888 11 26
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