Wenn das Einfamilienhaus zur Last wird

Rund jeder fünfte Einwohner im Kreis 10 ist über 65 Jahre alt. Ist er zudem Besitzer eines Einfamilienhauses, beschäftigen ihn zumeist Fragen wie: «Wie lange kann ich im geliebten Haus bleiben?» und «Was geschieht damit, wenn ich in eine altersgerechte Wohnform zügeln muss?»

Engel & Völkers Immobilienratgeber Axel und Kerstin Kühn

Veränderungen und Loslassen sind nie einfach. Insbesondere dann nicht, wenn ein Haus seine Besitzer über Jahrzehnte begleitet hat. Irgendwann jedoch kann eine Liegenschaft mit Garten und Treppen, womöglich noch an einer der schönen Höngger Aussichts- und damit Hanglagen gelegen, zur Belastung werden. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig über mögliche Handlungsalternativen Gedanken zu machen und eine entsprechende Entscheidung zu treffen. Grundsätzlich gibt es drei mögliche Szenarien. Erstens die Vermietung des Hauses: Sie bringt regelmässige Mieteinnahmen, die zur Deckung der monatlichen Kosten für eine altersgerechte Mietwohnung oder eines Platzes in einer Altersresidenz dienen können. Es bedeutet aber auch weiterhin den Unterhalt der Liegenschaft, verbunden mit allfälligen Renovationen und vielleicht auch Mietausfällen bei Mieterwechsel oder sogar Ärger mit dem bestehenden Mieter. Zweitens der Verkauf der Liegenschaft: Der erzielte Verkaufserlös löst die bestehende Hypothek ab und kann für den Erwerb einer altersgerechten Eigentumswohnung auf einer Ebene – im besten Fall mit Lift und guter Infrastruktur – verwendet werden. Eine weitere, sehr interessante Variante, insbesondere, wenn neben der Immobilie noch weitere Vermögenswerte bestehen und eine solche Entscheidung frühzeitig getroffen wird, ist der Abbruch des Hauses, verbunden mit dem Bau eines kleinen Mehrfamilienhauses. Man kann nach Fertigstellung seine Wunsch-Wohnung – zum Beispiel die Attikawohnung – selbst beziehen und finanziert mit Hilfe eines allfälligen frühzeitigen Verkaufs der anderen Wohneinheiten noch während der Bauphase die Baukosten. Das gewohnte Umfeld mit Einkaufsmöglichkeiten und Freunden bleibt erhalten, es erfordert kein neues Ein- und Umgewöhnen. Mitbringen muss man bei dieser Lösung neben einem gewissen Kapitalbedarf und Zeit sowie Freude am Planen und Bauen auch die eigene Flexibilität und Bereitschaft, während geschätzter anderthalb Jahre Bauphase in eine Zwischenlösung zu zügeln. Unser Rat: Mögliche Antworten auf die eingangs gestellte Frage sind so individuell und vielfältig wie die Bewohner und Besitzer von Einfamilienhäusern. Es empfiehlt sich daher, sich frühzeitig Gedanken zu machen, wie die persönliche Wohnform im Alter im Idealfall aussehen sollte, und sich über Chancen und Risiken der dargestellten Möglichkeiten vom Fachmann beraten zu lassen. 

Axel und Kerstin Kühn
Inhaber / Geschäftsführer
Engel & Völkers Zürich Paradeplatz & Oerlikon
Querstrasse 6
8050 Zürich
Telefon: 043 888 11 26
www.engelvoelkers.com/zuerich/oerlikon

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