Das KESR betrifft alle – wie bitte, KESR?
Am 1. Januar 2013 trat bundesweit ein neues Kinder- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) in Kraft. Das Gesetz und seine Folgen sind aber auch fünf Jahre nach seiner Einführung noch nicht wirklich bei der Bevölkerung angekommen. Dabei kann insbesondere der Teil des Erwachsenenschutzrechts alle jederzeit betreffen.