Stadtrat lehnt Initiative «Uferschutz» ab

Zwar stützt der Stadtrat das Anliegen der Initiative, seines Erachtens können die Ufer mit anderen Massnahmen aber besser geschützt werden. Ein Gegenvorschlag berücksichtigt alle städtischen Gewässer und sämtliche baulichen Entwicklungen in Ufernähe.

Die Limmat bei der Werdinsel. (Foto: dad)

Am 27. Februar 2023 wurde bei der Stadtkanzlei eine Volksinitiative mit dem Titel «Initiative Uferschutz» eingereicht (die «Höngger Zeitung» berichtete). Die Initiative bezweckt, die Ufer von See und Limmat auf dem Stadtgebiet zu schützen, indem Gebäude von über 25 Meter in einem bestimmten Bereich entlang dieser beiden Gewässer nicht zulässig sein sollen.

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat die Ablehnung der Initiative und die Annahme eines Gegenvorschlags. Dieser ermöglicht einen umfassenderen Uferschutz, als es die Initiative vorschlägt, so der Stadtrat in einer Mitteilung.

Stadtrat unterstützt Anliegen des Uferschutzes

Zwar stützt der Stadtrat das Anliegen der Initiative, seines Erachtens kann der Schutz des Ufers aber mit anderen Massnahmen besser gesichert werden. Schon die heutigen Regelungen und deren Umsetzung in Leitbildern schützen die Ufer von See und Limmat besser, als es die Initiative fordert.

Der Stadtrat erachtet die von der Initiative geforderte Einschränkung auf bloss zwei Gewässer und Gebäude über 25 Meter Höhe als zu eng gefasst. Zudem operiert die Initiative mit irreführenden Aussagen, sind doch weder gemäss den aktuell geltenden noch gemäss den öffentlich aufgelegten aktualisierten Richtlinien Hochhäuser am Seeufer vorgesehen, wie es die Initiative behauptet.

Gegenvorschlag des Stadtrats
Wird die Initiative abgelehnt und der Gegenvorschlag angenommen, erarbeitet der Stadtrat eine Umsetzungsvorlage mit folgender Ausrichtung:

– Stadtrat und Verwaltung sorgen dafür, dass die Erholungsräume und die Lebensräume für Flora und Fauna in den Uferbereichen aller oberirdischen Zürcher Gewässer gesichert und weiterentwickelt werden.

– Sämtliche baulichen Entwicklungen in Ufernähe sollen keine negativen Auswirkungen auf die gewässernahen Erholungs- und Naturräume haben, es sei denn, solche sind zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben unvermeidlich.

– Eine gute öffentliche Zugänglichkeit und Erreichbarkeit der Uferzonen sollen gesichert werden.

Kein Einfluss der Initiative auf geplante oder bereits bewilligte Projekte

Der Stadtrat geht davon aus, dass die Volksinitiative im Falle einer Annahme auf die Realisierung von bereits bewilligten Bauprojekten und vom Gemeinderat beschlossene Planungsinstrumente, wie auch hängige Rechtsmittelverfahren gegen solche, keinen Einfluss hat.

(Quelle: Medienmitteilung Stadtrat Zürich)

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