«Initiative Uferschutz» zustande gekommen

Am 27. Februar reichte das Komitee der Uferschutzinitiative ihre Initiative mit 4772 Unterschriften beim Stadthaus ein. Davon waren 3104 gültig.

Die Initiative möchte die Ufer von Limmat und Zürichsee vor der Bebauung mit Hochhäusern schützen. (Foto: Archiv Höngger)

Die in der Stadt Zürich geltenden «Richtlinien für die Planung und Beurteilung von Hochhäusern» wurden jüngst vom Amt für Städtebau aktualisiert (der «Höngger» berichtete). Bis zum 26. Februar lagen die neuen Richtlinien im Amthaus IV zur Einsicht auf.
In den Richtlinien werden unter anderem die Gebiete definiert, in denen der Bau von Hochhäusern zulässig ist.

Insbesondere am südlichen Limmatufer, nördlich des Gleisfeldes in Zürich West und Altstetten, sehen die neuen Richtlinien eine Zone für Hochhäuser mit einer Höhe von bis zu 80 Metern vor. Mit einem Gestaltungsplan dürfen die Gebäude die Höhe von 80 Metern auch übersteigen.

Initiative fordert Abstand vom Ufer

Gegen diese Pläne hat sich Widerstand formiert: Das parteiübergreifende Komitee der Initiative «Uferschutz für Mensch und Natur» sieht in der Aktualisierung der Richtlinien eine Bedrohung für die Limmat- und Seeufer als «schützenswerte Lebensräume von Mensch, Tier und Pflanzen».

Die Richtlinien erlaubten, so das Initiativkomitee, den Bau von Hochhäusern bis zu 60 oder 80 Metern Höhe in unmittelbarer Nähe des Ufers. Nur 60 Meter vom Limmatufer entfernt sei es zudem mit Gestaltungsplan möglich, ohne explizite Höhenbeschränkung zu bauen.

Dagegen fordert die Initiative, dass «Bauten und Anlagen mit einer Höhe von mehr als 25 Metern (…) vom Seeufer den Abstand von 150 Metern und vom Flussufer den Abstand der vierfachen Sohlenbreite der Limmat einhalten». Für ihr Anliegen hat das Komitee in den vergangenen Wochen 4772 Unterschriften gesammelt. Am 27. Februar wurden diese offiziell beim Stadthaus eingereicht.

Initiative ist zustande gekommen
Die «Initiative Uferschutz» ist schliesslich mit 3104 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Für das Zustandekommen von kommunalen Volksinitiativen sind mindestens 3000 Unterschriften erforderlich. Von den geprüften Unterschriften sind deren 3104 gemäss den gesetzlichen Anforderungen gültig.

(Quelle: Medienmitteilung Stadt Zürich)

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