Parkierungs- und Zufahrtsbewilligungen sollen neu geregelt werden

Der Stadtrat legt dem Gemeinderat eine neue Parkkartenverordnung vor. Eingeführt werden unter anderem Parkierungsbewilligungen für Anwohnende gemäss dem «Bieler Modell» und Jahresbewilligungen für Handwerks- und Servicebetriebe.

Diese Parkplätze an der Riedhofstrasse könnten der bereits markierten Velovorzugsroute weichen. (Foto: dad)

Der Stadtrat hat eine neue Parkkartenverordnung (PKV) erarbeitet, die nicht nur wie bisher die Blauen Zonen betrifft, wie er in einer Medienmitteilung vom 12. Juli schreibt. Die Verordnung reduziert die Anzahl der historisch gewachsenen besonderen Bewilligungstypen und bietet für alle verschiedenen Bewilligungen eine einheitliche und übersichtliche Rechtsgrundlage. Berücksichtigt wurden zudem zahlreiche in parlamentarischen Vorstössen eingebrachte Anliegen.

Anwohnenden-Parkierungsbewilligung mit «Bieler Modell»

Der von den Stimmberechtigten angenommene neue kommunale Richtplan legt fest, dass Parkplätze in der Blauen Zone nur dann für die zeitlich unbeschränkte Nutzung zur Verfügung stehen sollen, wenn am Wohnort oder Geschäftssitz keine Möglichkeit besteht, privaten Parkraum zu nutzen (das sogenannte «Bieler Modell»). Diese Vorgabe wird mit der neuen PKV umgesetzt. Die Jahres-Anwohnenden-Parkierungsbewilligung soll neu 540 Franken (bisher 300 Franken) pro Jahr kosten.

Handwerks- und Servicebetriebe

Mit der neuen PKV beabsichtigt der Stadtrat, eine Gewerbebewilligung für Handwerks- und Servicebetriebe auch als Jahresbewilligung einzuführen. Sie erlaubt im Wesentlichen das zeitlich unbeschränkte, stadtweite Parkieren von Liefer-, Werkstatt- oder Servicefahrzeugen in der Blauen Zone und auf Parkfeldern mit Parkzeitbeschränkung und die Zufahrt zu Fahrverbots-, Sperr- und Fussgängerzonen während den Sperrzeiten. Damit wird dem Anliegen von zwei Motionen aus dem Parlament entsprochen.

Stationsloser Autoverleih

Umgesetzt werden soll auch eine Motion des Gemeinderats, mit der für den stationslosen Autoverleih Parkierungsbewilligungen gefordert wurden. Emissionslos angetriebene Fahrzeuge von Car-Sharing-Unternehmen dürften demnach in der Blauen Zone künftig abgestellt werden.

Bewilligung für Taxistandplätze

Schliesslich soll mit dem per 1. Januar 2024 vorgesehenen Inkrafttreten des kantonalen Gesetzes über den Personentransport mit Taxis und Limousinen (PTLG) die Taxistandplatzbewilligung in der neuen PKV aufgenommen werden. Die Bewilligung wird Fahrzeugen erteilt, wenn sie über eine kantonale Taxifahrzeugbewilligung verfügen.

Der Antrag zum Neuerlass der Parkkartenverordnung wird zuständigkeitshalber dem Gemeinderat zum Entscheid vorgelegt.

Blaue-Zone-Parkplätze in Höngg

Der «Tages-Anzeiger» berichtete ausführlich über dieses Vorhaben der Stadt (Bezahl-Artikel vom 18. Juli 2023). Dort wird zudem angegeben, in welchen PLZ-Kreisen mehr Parkkarten verkauft wurden als Parkplätze vorhanden sind. In Höngg wurden demnach im letzten Jahr 1654 Parkkarten verkauft, die Anzahl der Parkplätze belief sich aber auf 1427. In Wipkingen hingegen waren es bei 1479 Parkplätzen gerade 1393 Parkkarten.

Laut dem «Tages-Anzeiger» ist es in einzelnen Stadtkreisen tatsächlich der Fall, dass deutlich mehr Parkbewilligungen als Parkplätze vorhanden seien. Ein Sprecher des zuständigen Sicherheitsdepartements erklärte im besagten Artikel, dass die Stadt andernfalls eine rechtlich wasserdichte Regelung finden müsste, nach welchen Kriterien die Parkkarten vergeben werden. Anspruch auf einen Parkplatz haben die Karteninhaber*innen aber nicht.

In Höngg stehen aufgrund der geplanten Velovorzugsroute bereits 219 Parkplätze der Blauen Zone auf der Kippe (die «Höngger Zeitung» berichtete).

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