Vom Erben und Vererben

Am 14. Juni stimmt die Bevölkerung über ein neues Erbschaftssteuergesetz ab. Befürworter und Gegner duellieren sich derzeit mit Argumenten, Statistiken und idealistischen Vorstellungen.

Patrick Rieffel, Rhombus Immobilien

Tatsache ist, dass es sich dabei um eine zusätzliche Steuer handelt, die eher den Charakter einer Umverteilungsinitiative hat. Selbst bei einem sehr hohen Solidaritätsdenken muss man akzeptieren, dass bereits heute weniger als zehn Prozent der Steuerpflichtigen fast 90 Prozent der gesamten Steuereinnahmen leisten.

Wer Vermögenswerte schaffte, wird durch Steuer bestraft

Wer zu Lebzeiten durch Leistung und Sparsamkeit Vermögenswerte schaffte, um damit die Lebenschancen seiner Nachkommen zu verbessern, wird mit einer zusätzlichen Steuer bestraft. Dabei unverhältnismässig scheint, dass Vermögenswerte, die bei der Erschaffung und beim Erhalt bereits zweimal durch Einkommens- und Vermögenssteuer versteuert wurden, nach dem Ableben noch ein drittes Mal versteuert werden müssten – zumal wohl weder die eine noch die andere Steuer bei einer Annahme der Erbschaftssteuer gesenkt würden.

Vererbt wird viel

Im Jahr 2011 wurden etwa 61 Milliarden Franken vererbt. In den darauffolgenden und kommenden Jahren werden es tendenziell noch etwas mehr sein. Neben Barmitteln, Wertschriften, Wertgegenständen, Schmuck und Kunst wird jährlich auch eine Vielzahl von Immobilien vererbt. Von der kleinen, bescheidenen Ferienwohnung über die Villa bis zur Gewerbe- und Produktionsstätte, zum Mehrfamilienhaus oder vereinzelt sogar einem Portfolio von Immobilien ist alles dabei.

Erbstreitereien müssen nicht sein

Unabhängig vom Ausgang der Abstimmung: Grundsätzlich ist der Gedanke, etwas an seine Nachfahren weitergeben zu können, eine schöne Sache. Vieles was vererbt wird, lässt sich auch relativ einfach aufteilen. Bei Immobilien hingegen kann dies deutlich schwieriger sein. Wenn sich die Erben wegen Uneinigkeiten danach jahrelang in den Haaren liegen, ist die Freude schnell verklungen. Wer kennt sie nicht, die unsäglichen Geschichten von Erbstreitereien, die ganze Familien auseinander gebracht haben.
Das muss nicht sein. Mit einer klugen, frühzeitigen Regelung dieser Angelegenheiten kann der Erblasser vorsorgend seinen letzten Willen dokumentieren und so dafür sorgen, dass einerseits die Verteilung in seinem Sinne geschieht und der Familienfrieden bei den Nachkommen nicht ins Arge zu liegen kommt. Somit ist dann allen Beteiligten geholfen.

Rhombus Partner Immobilien AG
Patrick Rieffel
CEO | Partner
Hönggerstrasse 115
8037 Zürich
Telefon 044 276 65 65
www.rhombus.ch

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