Kampfansage am Meierhofplatz

Der Quartierverein reagiert mit Einsprache und unterstützt die Petition der FDP 10 gegen den «Schildbürgerstreich in Höngg». Auf seiner Homepage informiert er ausführlich.

An der Vorstandssitzung beschloss der Vorstand des Quartiervereins Höngg (QVH) seinen aktiven Widerstand gegen den Versuch am Meierhofplatz. Legitimiert dazu sieht er sich durch die Mitgliederumfrage an 1250 Personen vor zwei Jahren, in der sich 75 Prozent gegen die von der Dienstabteilung Verkehr (DAV) vorgeschlagene Verkehrsführung am Meierhofplatz ausgesprochen hatten. Der QVH will das Verkehrsproblem jedoch nicht verdrängen, sondern weiterhin eine Lösung im Rahmen eines Gesamtverkehrskonzepts im Kreis 10 anstreben. Das weitere Vorgehen hat der QVH nun in einem Vier-Punkte-Plan festgehalten:
Erstens: Die Einsprache – der QVH geht davon aus, dass er zu einer Einsprache legitimiert ist. Sein Rechtsanwalt hat den Auftrag, die Einsprache entsprechend zu formulieren. Gemäss QVH ist es aber nicht ganz klar, ob eine Einsprache in diesem Fall aufschiebende Wirkung hat – es ist ja nur ein Versuch ausgeschrieben. Der «Versuch Meierhof- platz» könnte somit trotzdem stattfinden.
Zweitens: Die Petition – die FDP wehrt sich mit der Petition «FDP-Petition gegen den Schildbürgerstreich in Höngg». Der QVH unterstützt die FDP in der Hoffnung, der Stadtrat könnte dann diesen Versuch sistieren.
Drittens: Die Arbeitsgruppe Verkehrskonzept Kreis 10 – der Direktor der DAV, Hanspeter Fehr, hat am 13. Juli nach einer Mediation die Gespräche mit den Betroffenen einseitig abgebrochen. Der QVH möchte die Lebensqualität in Höngg wahren und sieht deshalb vor, zusammen mit dem Verein Handel und Gewerbe Höngg (HGH) eine Arbeitsgruppe zu bilden, um ein Verkehrskonzept für das ganze Quartier mitzugestalten. Die DAV ihrerseits hat mehrfach betont, dass sie, sollte sich in Höngg eine solche Arbeitsgruppe bilden, Hand zur konstruktiven Mitarbeit zu bieten bereit ist.
Viertens: Die individuellen Einsprachen – bei individuellen Einsprachen ist zu beachten, dass eine gefühlte Betroffenheit juristisch nicht unbedingt für eine Einsprache ausreicht. Der QVH geht aber davon aus, dass zum Beispiel die Anwohner an der Wieslergasse oder Gewerbetreibende aus Höngg klar einspracheberechtigt sind. (e)

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