«Wohnen am Grünwald» oder in «Ghettoburg»?

Für die einen ist es eine optimale Lösung, für die anderen schlicht ein Unding. Fest steht, dass die letzte grosse Bauparzelle im Rütihof überbaut wird. Dass dem so sein wird, das bestreitet niemand – doch am «Wie» scheiden sich die Geister.

Visualisierung anhand der Bauprofile Ecke Frankentalerstrasse / EinmünungGeeringstrasse

Anfang Januar wurde das Baugesuch eingereicht, die Bauprofile für das ringförmige, bis zu acht Stockwerke hohe Gebäude mit einer Rundumlänge von 650 Metern stehen. Im Jahre 1828 standen im Rütihof erst sieben urkundlich erwähnte Häuser. Noch vor 30 Jahren erstreckten sich zwischen Heizenholz und Oberengstringen vorwiegend Felder und Wald, die Rütihofstrasse war nach Oberengstringen durchgehend befahrbar. Dann wurde gebaut, im Nachhinein betrachtet wahllos und, abgesehen von wenigen Ausnahmen, von einer zweifelhaften architektonischen Qualität. Heute leben im Rütihof rund 4000 Menschen, ein junges, lebendiges und engagiertes Quartier im Quartier ist entstanden.

Chronologie der Ereignisse

Die vorerst letzte zusammenhängende Bauparzelle dieser Gegend liegt an der Ecke Regensdorfer- und Frankentalerstrasse. Das Areal umfasst 31 598 Quadratmeter und gehört der Stadt Zürich. 1999 sah die Stadt im Rahmen des Legislaturziels «10 000 Wohnungen» das Grundstück zur Überbauung vor und suchte gemeinnützige Investoren, die es überbauen und die die im Rahmen der offenen Planung gesammelten Wünsche der Bevölkerung aufnehmen würden. In einem Architekturwettbewerb siegte das heute umstrittene Projekt «Ringling». Die Bauträgerschaft, bestehend aus der Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich, der Gemeinnützigen Bau- und Mietergenossenschaft und der Baugenossenschaft Sonnengarten, will in dieser Arealüberbauung im Baurecht 273 Familien- und Alterswohnungen erstellen. Hinzu kommen Infrastrukturen – Kinderkrippe, Kindergarten, Cafeteria, Mehrzwecksaal, Jugendraum, Ladenlokal usw. –, die für das ganze Quartier von Nutzen sein werden.

Engagierter Widerstand im Quartier

Gegen das Projekt «Ringling» hat sich aber längst Widerstand formiert. Die Interessengemeinschaft Pro Rütihof wehrt sich gegen diese Form der Arealüberbauung, sie hätte andere Lösungen, wie sie im Wettbewerb ausgearbeitet worden waren, bevorzugt. Die IG Pro Rütihof stellt klar, dass sie sich explizit nicht gegen die Überbauung als solche stellt, auch nicht gegen neue Wohnungen und Infrastrukturen für das ganze Quartier, sondern einzig gegen die gewählte Gestaltung und Anordnung der Baukörper, die ihrer Meinung nach nicht in das gewachsene Quartier passen. Zuletzt gelangte sie deshalb mit einer Gemeindebeschwerde an den Bezirksrat – dieser lehnte die Beschwerde am 15. Januar ab. Begründung: Stadt- und Gemeinderat hätten ihre Kompetenzen nicht überschritten, die Berechnung des Landwertes sei korrekt vorgenommen worden und die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus sei seit den 1920er-Jahren ein unbestrittener Gemeindezweck. Gemäss Bauträgerschaft ist der Baubeginn für dieses Jahr geplant – vorausgesetzt die Baubewilligung wird erteilt und Rekurse dagegen bleiben aus, was wohl kaum der Fall sein wird. Der «Höngger» hat die beiden Parteien zur aktuellen Lage befragt (siehe Kasten) und wird weiterhin berichten.

Stellungnahme Bauträgerschaft

Anfang Januar ist das Projekt «Wohnen für alle am Grünwald» ausgesteckt worden. Jetzt wird die Dimension des Baus sichtbar, und einige Anwohner haben deswegen zuerst leer geschluckt. Das Projekt entspricht den Bestimmungen der Bau- und Zonenordnung. Es verzichtet sogar auf einen Teil der hier erlaubten Ausnutzung. Und wenn man anerkennt, dass es im Raum Zürich neue Wohnungen braucht, dann ist eine dichte Bebauung von so gut erschlossenen Grundstücken sehr sinnvoll. So kann – dank Minergie und gutem öffentlichem Verkehr – der Energieverbrauch minimiert und der Boden haushälterisch genutzt werden. Trotzdem hat das Projekt einige erbitterte Gegner. Diese haben schon vor längerer Zeit gedroht, dass sie es durch alle Instanzen juristisch bekämpfen wollen. Die erste Runde haben sie klar verloren: Der Bezirksrat hat die jahrzehntelang bewährte Wohnbaupolitik der Stadt in Kooperation mit den Wohnbaugenossenschaften im Grundsatz und im konkreten Fall eindrücklich bestätigt. Wir müssen aber damit rechnen, dass die Gegner weitere Instanzen anrufen und auch die Baubewilligung anfechten werden. Vermutlich werden aber auch weitere Instanzen für das Projekt entscheiden. So dürften die Rechtshändel am Schluss «nur» eine Verzögerung zur Folge haben. Die Leidtragenden sind jene, die schon lange auf eine bessere Quartier-Infrastruktur für den Rütihof warten. Oder jene, die auf der Warteliste für eine der geplanten Alterswohnungen stehen.

Im Namen der drei Bauträgerinnen: Urs Erni, Präsident der Baugenossenschaft Sonnengarten

 

Stellungnahme IG Pro Rütihof

Der ablehnende Entscheid des Bezirksrates zur Gemeindebeschwerde hat uns nicht überrascht. Der Bezirksrat ist eine politische Behörde, zusammengesetzt im Proporz der Parteien. Unsere ausführlichen Begründungen, wonach der Entscheid des Gemeinderates über das Baurecht, die Abgabe von Land für freitragenden Wohnungsbau und die Festsetzung des Baurechtszinses in verschiedenen Teilen nicht rechtens ist, wurde unseres Erachtens nicht wirklich abgeklärt. Weil wir einen richterlichen Entscheid auch zu diesen finanzrechtlichen Fragen wollen, ziehen wir unsere Gemeindebeschwerde an die nächsten Instanzen, wenn nötig bis zum Verwaltungsgericht und Bundesgericht weiter. Eine zweite Einsprache von uns wurde im Sommer letzten Jahres gegen den geplanten Kreisel an der Frankentalerstrasse/Geeringstrasse mit Verlegung der Bushaltestelle eingereicht. Darüber entscheidet der Gesamtstadtrat als erste Instanz. Unser Protest scheint schon erste Folgen zu zeitigen, indem das jetzt eröffnete Baubewilligungsverfahren für das Projekt Ringling dieses Strassenprojekt ausser acht lässt. Im Moment soll nur eine provisorische Verlegung der Bushaltestelle erfolgen. Die wichtigste Sache gegen das Projekt Ringling ist jedoch der Baurekurs, den die betroffenen Mieter und Immobilienbesitzer jetzt einreichen. Wir sind überzeugt, dass die Überbauung Ringling in ihrer Massigkeit, der Länge und Uniformität der Mauern die Bestimmung der Arealüberbauung grob verletzt – denn dort heisst es: «…diese muss sich in besonders guter Art und Weise ins bestehende Quartier einfügen». Auch dieser Entscheid wird deshalb wohl nicht in Zürich, sondern dereinst in Lausanne gefällt werden.

Jean E. Bollier, IG Pro Rütihof

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