Wird der «Ringling» je gebaut?

Wie bereits im letzten «Höngger» gemeldet, hat das Verwaltungsgericht das Urteil der Vorinstanz gestützt und die Baubewilligung des «Ringlings» wegen mangelnder Verkehrserschliessung aufgehoben. Wie geht es nun weiter?

Die Geschichte «Projekt Ringling» ist wieder um ein Kapitel länger geworden. Der Kampf der IG Pro Rütihof und ihrer Mitstreiter hat die Baubewilligung aus dem Jahre 2009 zu Fall gebracht. Und die drei Bauträgerinnen – die Gemeinnützige Bau- und Mietergenossenschaft Zürich, die Baugenossenschaft Sonnengarten und die Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich − teilten in einer Medienmitteilung am 25. Februar mit, dass sie den Entscheid nicht weiter anfechten werden. «Stattdessen», heisst es darin weiter, «fassen wir ein neues Baugesuch ins Auge, welches den geforderten Ansprüchen an die Verkehrssicherheit genügt.» Ob dies überhaupt machbar ist, das müsse nun zuerst von den Architekten geprüft werden, präzisierte Urs Erni, Präsident der Baugenossenschaft Sonnengarten diese Aussage. Falls nicht, so würde dies automatisch das Aus für das Projekt Ringling bedeuten. Grundsätzlich lasse man sich aber nicht vom Auftrag, preisgünstigen Wohnraum zu schaffen, abhalten, sondern strebe eine Optimierung des Projekts an, von dessen städtebaulicher Qualität man weiterhin überzeugt sei. Auch die Baurekurskommission, damals als erste Instanz, habe dies so festgehalten.

Gegnerschaft weiter kampfbereit

Jean E. Bollier, Präsident der IG Pro Rütihof, sieht dies selbstredend anders: «Es ist keineswegs so, dass im damaligen Entscheid der Baurekurskommission die Gestaltung schon definitiv beurteilt worden ist. Nach Auffassung von Fachleuten und -gremien bedarf es hierzu vertiefter Beratungen und weiterer Abklärungen. Wenn die eine Behörde in der Gestaltung keine Nachteile für das Quartier sieht, heisst das noch lange nicht, dass die weiteren Instanzen − Verwaltungsgericht und Bundesgericht − nicht zu einem anderen, eben negativen Urteil gelangen.» Die IG Pro Rütihof gibt auch unumwunden zu, dass der Hauptgrund des Widerstandes der «mauerartige, durchgehend achtstöckige Bau rund um das Areal herum im Stile einer Gefängnisfassade» sei. Der Kampfwille der Gegnerschaft kommt in diesen Aussagen deutlich zum Ausdruck. In Anbetracht dieser Faktoren ruft die IG Pro Rütihof die Bauträgerschaft − namentlich auch die Verantwortlichen der Stadt Zürich − auf, das Projekt Ringling zurückzuziehen. «Es könnte in kurzer Zeit eines der anderen Projekte aus dem Wettbewerb von 2005 zur Baureife geführt werden. Ein in die Landschaft und das Quartier gut eingefügtes Projekt wird von der Quartierbevölkerung und von uns nicht bestritten − und es könnte sicher schneller gebaut werden als ‹Ringling›, das durch Gerichtsverfahren blockiert ist.»

Bauherrschaft: Kein einfaches «Zurück zum Start»

Dem widerspricht Urs Erni, Präsident der Baugenossenschaft Sonnengarten, deutlich: «Der Baurechtsvertrag mit der Stadt ist direkt an das Projekt Ringling gebunden. Ist dieses nicht realisierbar, dann ist der Baurechtsvertrag automatisch hinfällig.» Das bedeutet, dass ein neues Projekt – selbst wenn es eines der alten aus dem Wettbewerb von 2005 wäre – wieder den ganzen Instanzenweg durchlaufen müsste: von der Genehmigung eines neuen Baurechtsvertrags durch den Gemeinderat über die Erteilung einer neuen Baubewilligung bis hin zu allfälligen Einsprachen gegen eine solche. Und damit müsste gerechnet werden, auch wenn die IG Pro Rütihof betont, dass sie ein neues Projekt nicht behindern würde − doch sie vertritt nicht alle, die theoretisch einspracheberechtigt wären.

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