Politik
Wie der Kantonsrat das Volk ignoriert
2012 stimmte das Zürcher Stimmvolk dem revidierten Sozialhilfegesetz deutlich zu, ein Gegenvorschlag der SVP wurde ebenso deutlich verworfen. Mit diesem Gesetz wurden vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen der Zugang zur Sozialhilfe ermöglicht.
13. Juni 2017 — Eingesandter Artikel
Die Argumentation ist bis heute die gleiche, nämlich, dass die Flüchtlinge mit der Sozialhilfe einen echten Zugang zur Integration erhalten. Integration ist ein Bundesauftrag. Aber Volksentscheide sind ja nichts, was die SVP oder die bürgerliche Mehrheit im Kantonsrat gross respektieren würde. Seit 2012 hat sich in der Bundesgesetzgebung nichts geändert und auch die SKOS-Richtlinien wurden nicht angepasst. Das einzige, was sich geändert hat, ist eine satte Mehrheit im Kantonsrat. Grund genug, den Bürgerlichen eine Legitimation zu geben, um demokratische Volksurteile wieder abzusägen. Gegen das neue Gesetz haben die Städte Zürich und Winterthur das Referendum ergriffen, denn der Kanton spart hier auf Kosten der Gemeinden, diese müssen die fehlenden Integrationsleistungen bezahlen. Die Bürgerlichen finden, die Flüchtlinge seien selber verantwortlich für ihre eigene Integration. An sich ein korrekter Ansatz, aber: Integration ist nicht gratis, ohne genügend Geld geht auch das soziale Leben flöten und man ist meist Zuhause eingesperrt. Um weiterhin den Bundesauftrag für Integration zu erfüllen, müssten die Gemeinden die Integrationsleistungen übernehmen. Es zeigt sich die gleiche Struktur wie bei der USRIII, der Kanton verschiebt die Kosten auf die einzelnen Gemeinden. Seit den Wahlen 2015 haben wir schon mehrfach gesehen wie die Bürgerlichen versuchen, alle möglichen Kosten auf die Gemeinden abzuwälzen, was im Endeffekt eine Steuererhöhung in den Gemeinden zur Folge hätte. Diesmal auf Kosten der vielleicht Verletzlichsten in unserer Gesellschaft, derjenigen, die Schutz suchen und diesen auch erhalten. Sollen ihnen jetzt noch die Mittel gekürzt werden? Im Abstimmungskampf werden Sie zwei Lügen hören: Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge würden mehr Geld als Rentnerinnen und Rentner erhalten. Das ist kompletter Blödsinn und stammt aus den Lügenworkshops der SVP. Und: Es gehe um Asylsuchende, die das Land verlassen müssten und deren Asylgesuch abgelehnt wurde. Das stimmt auch nicht. Vorläufig Aufgenommene können nicht zurückgeschafft werden, weil sie zum Beispiel aus Syrien kommen. Würden Sie aktuell nach Syrien gehen wollen?
Marcel Bührig, Gemeinderat Grüne, Stadt Zürich
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