Wer räumt den Schnee weg?

Die riesigen Schneemengen, die Mitte Januar in Zürich fielen, erfreuten nicht nur die Kinder und boten idyllische Winterromantik, sondern verursachten auch viel Arbeit. Die Räumungsarbeiten auf Strassen, Wegen und Trottoirs beanspruchten viel Zeit, was teilweise für Unmut sorgte.

So viel Schnee wie seit Jahrzehnten nicht mehr: Mit den Räumungsarbeiten war ERZ über eine Woche lang beschäftigt.

Der grosse Schnee versetzte Zürich tagelang in einen Ausnahmezustand. Der öffentliche Verkehr kam streckenweise komplett zum Erliegen, Strassen, Wege und Trottoirs waren teilweise tagelang kaum befahr- und begehbar. Selbst eine Woche nach dem Schneefall waren an vielen Orten die Gehsteige noch nicht geräumt und nur auf engen und zudem stellenweise vereisten Trampelpfaden zu begehen, was Anlass zu Reklamationen gab. Auch an den Höngger richteten sich Leser*innen mit der Frage, wer eigentlich dafür zuständig sei, Wege und Strassen wieder frei zu räumen.

Ausserordentliche Situation

Für die Schneeräumung auf öffentlichem Grund ist ERZ Entsorgung und Recycling Zürich zuständig – mit personeller und maschineller Unterstützung durch das Tiefbauamt. In einer Medienmitteilung erklärte das ERZ am 21. Januar, was der Grund für die Verzögerungen bei der Räumung war. Es seien, so das ERZ, nach den Schneefällen während mehr als einer Woche durchschnittlich 166 Mitarbeitende mit 122 Fahrzeugen Tag und Nacht im Einsatz gewesen, um die gewaltigen Schneemengen zu bewältigen. Zunächst hätten die Schneemengen von den Strassen auf externe Parkplätze ausserhalb des Zentrums transportiert werden müssen, weil am Strassenrand und auf den Gehsteigen kein Platz dafür gewesen sei. Erst danach sei es möglich gewesen, sich um Quartierwege und -strassen zu kümmern. Aufgrund der tiefen Temperaturen habe sich zudem eine Eisschicht auf den Wegen und Trottoirs gebildet, so dass diese nicht komplett freigeräumt werden konnten, sondern mit einer «griffigen» Schneeschicht belassen werden mussten.

Keine Räumung auf Privatstrassen und -wegen

Anders sieht die Situation auf Privatgrund, in Zufahrten und Zugängen zu den Häusern sowie auf privaten Strassen und Wegen aus: hier ist ERZ nicht für die Räumung zuständig. Eigentümer*innen beziehungsweise Vermieter*innen sind an diesen Orten verpflichtet, den Winterdienst selbst durchzuführen. Privatstrassen lassen sich meist dadurch erkennen, dass sie mit einer gelben Linie markiert oder durch ein entsprechendes Schild gekennzeichnet sind.

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