Stadt
Wenn Senioren ihr Haus für eine Wohngemeinschaft öffnen
Pro Senectute Kanton Zürich, kurz PSZH, bietet das Angebot «Wohnen für Hilfe» an. Darunter versteht man ältere Menschen, die einem Studierenden ein Zimmer oder eine Einliegerwohnung gegen Hilfe «vermieten». Geld fliesst dabei keines, dafür viel Verständnis für die jeweils andere Generation und unzählige neue Erfahrungen auf beiden Seiten.
25. Februar 2015 — Redaktion Höngger
«Die Umsetzung der Idee zu ˂Wohnen für Hilfe˃ fand im Jahr 2009 statt. Im September desselben Jahres starteten wir auch gleich die Projektierungsphase und hatten unter anderem in Höngg eine Wohngemeinschaft mit einem Ehepaar und einem Studenten – das lief so gut, dass er drei Jahre bei ihnen wohnte und sein Studium abschloss», erzählt Annelene Paul, Koordinatorin Wohnen für Hilfe bei Pro Senectute Kanton Zürich. Seit Oktober 2013 ist das Projekt in der Betriebsphase. «Seit 2009 gab es 57 Abschlüsse, momentan haben wir 18 Wohngemeinschaften von Senioren und Studenten am Laufen. Natürlich könnten es noch mehr sein.» Höngg als Wohnquartier nahe der ETH Zürich Hönggerberg bietet sich geradezu an – dies dachte sich die Redaktion des «Hönggers» und möchte das Angebot darum bekannter machen.
Genaue Bedarfsabklärung auf beiden Seiten unumgänglich
Wer eine Wohnmöglichkeit für Studierende anbieten möchte, der wendet sich per Telefon oder E-Mail an Pro Senectute Kanton Zürich, wo eine genaue Bedarfsabklärung vorgenommen wird. Der Fragebogen kann auch online ausgefüllt werden.
So wird etwa gefragt, ob ein Raucher willkommen ist, Haustiere mitgebracht werden dürfen und in welchem Mass man Hilfe benötigt. «Eine genaue Abklärung ist sehr wichtig, damit Senioren und Studierende zusammenpassen», so Annelene Paul.
Die Aufschlüsselung der Hilfe ist einfach: Pro Quadratmeter der Wohnfläche fällt eine Stunde Hilfe pro Monat an, zudem müssen die anteiligen Nebenkosten vom Studierenden bezahlt werden. «Bei einem 16 m² grossen Zimmer wären dies also 16 Stunden pro Monat, die der Student oder die Studentin bei der Hausarbeit, bei kleinen Reparaturen, der Gartenarbeit oder etwa bei der Vermittlung von Informatik-Kenntnissen als Gegenleistung zu entrichten hat. Unter «Hilfe» fallen auch kleinere Arbeiten wie das Auswechseln einer Glühbirne, das Abnehmen der Vorhänge, um sie zu waschen, oder das Aufhängen der Weihnachtsdekoration. «Wichtig zu wissen ist, dass keine Pflegeleistungen von den Studierenden erbracht werden. Wer also auf die Spitex angewiesen ist, sollte diese Dienstleistung in die Hände von geschultem Fachpersonal legen.» Auch für an Demenz erkrankte Menschen eignet sich das Angebot nicht.
Ein Formular mit ähnlichen Fragen wie an die Senioren füllen auch die Studierenden aus, zudem müssen sie angeben, welche Hilfe sie anbieten können. Es gibt keine Warteliste, sondern es wird zusammengeführt, was laut Fragebogenauswertung am besten zusammenpasst. Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen von Pro Senectute Kanton Zürich machen die Parteien einander bekannt, und dann wird recht schnell klar, ob es passt oder nicht.
Wohngemeinschaft bereichert die Wahrnehmung
Die Rückmeldungen von bestehenden Wohngemeinschaften fallen positiv aus: So freuen sich die älteren Menschen über den Kontakt zu den Jungen, es entstehen gar richtige Freundschaften – und man ist nicht mehr so alleine: «Viele ältere Menschen schlafen besser, wenn sie wissen, dass noch jemand in der Wohnung ist. Wir haben eine Wohngemeinschaft, in welcher die Studentin für die Seniorin und ihre Freundinnen hin und wieder kocht – das gibt dann richtig schöne Stunden mit Jung und Alt. Oder der Student, der beim Einrichten des Online-Telefonprogrammes Skype half – nun kann der Senior über Internet mit seinen Bekannten in fernen Ländern gratis telefonieren und die Entwicklung der Enkelin sogar sehen», freut sich Annelene Paul.
Das Zusammensein mit der anderen Generation bereichere die Wahrnehmung der Welt, und man öffne sich auch mehr gegenüber anderen, neuen Aspekten des Lebens. Zudem sei das Gefühl, dank der Hilfe länger in den eigenen vier Wänden leben zu können, wertvoll: «Man spart so nicht nur Geld, sondern hat eine gewisse Sicherheit, länger in seiner Wohnung oder seinem Haus bleiben zu können, als wenn man ganz auf sich alleine gestellt wäre.»
Die geforderten Standards sind einzuhalten
Wenn es Unstimmigkeiten gebe – und hier ist Pro Senectute Kanton Zürich jederzeit Ansprechpartnerin für beide Seiten –, dann gehe es um die Sauberkeit, um Unzuverlässigkeit oder Unpünktlichkeit. In Wohnungen werden meist das Badezimmer, die Küche und das Wohnzimmer gemeinsam genutzt, und da gelte es, die vom Senior geforderten Standards einzuhalten. «Auf der anderen Seite erlebe ich immer wieder das riesige Vertrauen, welches die älteren Menschen einem wildfremden, jungen Menschen entgegenbringen: So etwa die Vermieterin, welche nach ein paar Wochen des Zusammenlebens verkündete, sie gehe jetzt drei Wochen in die Ferien.»
Mögliche Probleme werden schon vor der Vermittlung offen angesprochen, denn es ist für beide Parteien wünschenswert, dass die Wohngemeinschaft eine Zeit lang Bestand hat. Und wenn alle Stricke reissen und es einfach nicht harmonieren will, so ist im Vertrag, welcher eine Kombination von Arbeits- und Mietvertrag ist, die Kündigungsfrist geregelt: Sie beträgt zwei Wochen auf das Ende eines Monats.
Weitere Informationen erhält man unter www.pszh.ch oder per Telefon bei Annelene Paul unter 058 451 50 00 sowie per E-Mail an: wfh@pszh.ch
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