Politik
Wassergesetz – Mit einem Ja den «Fake News» ein Ende setzen
Leider wird die Abstimmung über das neue Wassergesetz zu politischer Propaganda missbraucht, indem die Bevölkerung gezielt mit Unwahrheiten bezüglich Privatisierung des Trinkwassers verunsichert wird. Nachfolgend deshalb möglichst neutrale und richtige Fakten.
21. Januar 2019 — Eingesandter Artikel
Das neue kantonale Wassergesetz soll das bisherige Wasserwirtschaftsgesetz und das Umsetzungsgesetz für den Gewässerschutz zusammenfassen. Zudem werden erstmals Renaturierung und Gewässerraumfestlegungen im Gesetz verankert.
Fake News Privatisierung des Trinkwassers
Mit der neuen Gesetzesvorlage müssen die Gemeinden neu mindestens die Mehrheit des Kapitals und zwei Drittel der Stimmen an der Wasserversorgung halten, so steht es ganz klar im Paragraph 107. Dies steht im markanten Gegensatz zum aktuell noch gültigen Gesetz, wo vollständig private Wasserversorgungen möglich und auch vorhanden sind, wie beispielsweise die Wasserversorgung der Stadt Dübendorf, die als Genossenschaft organisiert ist. Die Abstimmungsvorlage ist also das Gegenteil einer Privatisierung des Trinkwassers, wie von der wählerstärksten Partei in der Stadt Zürich als Propaganda verbreitet wird. Richtig ist einzig, dass die bürgerlichen Parteien gegen ein Verbot privater Minderheitsbeteiligung waren, denn weshalb sollten Private nicht ihr Geld in Wasserversorgungsanlagen investieren dürfen, sofern die Stimmenmehrheit bei den Gemeinden bleibt.
Die neue Gesetzgebung enthält auch, dass die Wasserversorgung kostendeckend erfolgen muss. Der Preisüberwacher überwacht dabei die Tarife und schreitet bei Ausreissern ein. In der Stadt Zürich ist die Wasserversorgung im Übrigen eine Dienstabteilung der Stadt Zürich, analog zum Beispiel der VBZ.
Vielseitiges Gesetz
Das neue Gesetz enthält verschiedene ökologische Anliegen, wie beispielsweise die Aufwertung von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen im und am Wasser. Ebenfalls werden der öffentliche Zugang und die Festsetzung des Gewässerraumes geregelt. Hier meint die häufige Zitierung der «grösstmöglichen Schonung des privaten Grundeigentums», dass öffentliche Interessen auch mit Dienstbarkeiten gesichert werden können und nicht zwingend mit Enteignungen.
Wer also für vollständig privates Trinkwasser und gegen eine Verankerung ökologischer Anliegen im Wasserrecht ist, lehnt das neue Gesetz ab. Wer dagegen für eine sichere öffentliche Wasserversorgung ist, stimmt dem Gesetz zu und setzt den unredlichen Fake News ein Ende.
Martina Zürcher-Böni, Gemeinderätin FDP 10
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