Vom Medikament zum Sondermüll

In Schweizer Haushalten werden jährlich Medikamente im Wert von 500 Millionen Franken weggeworfen. Wie kommt das? Warum haben Medikamente ein Verfallsdatum, warum gelten sie als Sondermüll und wie wird dieser letztlich vernichtet? Der «Höngger» wollte es wissen.

In einem sicheren Raum im Untergeschoss warten Medikamente auf ihre fachgerechte Entsorgung.

Ja, warum haben Medikamente eigentlich ein Ablaufdatum? «Super Frage», lacht Apotheker Moritz Jüttner in der Limmat Apotheke. Die Antwort enthält ähnlich viele Facetten wie ein Multivitaminpräparat Vitamine. Zum einen können sich Arzneiwirkstoffe ganz einfach mit der Zeit zersetzen. Dies kann durch Faktoren wie falsche Lagerung, wenn zum Beispiel Packungen UV-Strahlen oder Hitze ausgesetzt werden, noch beschleunigt werden. Swissmedic, die Schweizerische Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte, machte deshalb 2001 zur Auflage, dass auf jeder Packung ein Verfalldatum angegeben werden muss. Und der Hersteller muss mittels Stabilitätsstudien nachweisen, dass der Wirkstoffgehalt innerhalb des Verfalldatums immer zwischen 90 und 110 Prozent des angegebenen Wertes beträgt. Bereits bei der Neuzulassung von Medikamenten müssen solche Studien eingereicht werden. Durchgeführt werden sie von der Pharmaindustrie selbst. Aber es gibt auch immer wieder unabhängige Studien. Zum Beispiel eine amerikanische aus dem Jahr 1986, welche Medikamente in Armeebeständen untersuchte. Und die zeigte Erstaunliches: Von den 122 geprüften Medikamenten waren 88 Prozent auch mehr als fünfeinhalb Jahre über das angegebene Verfalldatum hinaus noch immer genügend wirksam. Und eine weitere Studie wies bei 80 Prozent der Medikamente, die offiziell ihr Verfalldatum gar bis zu 40 Jahre überschritten hatten, noch immer eine genügende Wirkung nach.
Doch aus solchen Studien zu schliessen, dass die Verfalldaten eher zu kurz angegeben werden, wäre heikel. Eine Diskussion darüber wird denn auch nicht geführt, zumindest öffentlich nicht. Ausser zum Beispiel damals im 2005, als die Schweiz angesichts der drohenden Vogelgrippe-Pandemie ein immenses Lager des teuren, vermeintlichen Wundermittels «Tamiflu» einkaufte, das dann letztlich nicht gebraucht wurde und entsorgt werden musste.

Doch auch auf der Stufe der Endverbraucher*innen werden Verfalldaten nicht wirklich hinterfragt und so landen hierzulande jährlich Medikamente für 500 Millionen im Abfall. Nicht nur wegen abgelaufener Verfalldaten, sondern auch, weil sie zwar gekauft, aber schlicht nicht eingenommen wurden. Wie das? Man bekommt zum Beispiel ein Blutdruckmedikament verschrieben, bezieht eine Packung – oft auch gleich eine Monatsration – beginnt mit der Einnahme und dann wird festgestellt, dass es nicht wirkt oder nicht vertragen wird. Das Medikament wird gewechselt und der «Rest» des alten Medikamentes muss entsorgt werden. Oder jemand hat Magenbrennen, kauft sich selbst die Tabletten – die kleinste Packung enthält 30 Stück –, zwei werden gebraucht, der Rest landet im Medikamentenschrank zu Hause und wird eines Tages entsorgt.

Generell werden eher zu grosse Packungen abgegeben, denn die Pharmaindustrie produziert nur Packungsgrössen, welche für sie rentabel sind. Und sie hinkt damit manchmal auch den neusten Erkenntnissen hintennach: Wie bei den Antibiotika, bei denen die Einnahmedauer nach unten korrigiert wurde, weil man erkannte, dass es gar nicht nötig ist, sie länger einzunehmen. Die Packungen indes blieben gleich gross, der Abfall ist vorprogrammiert.

Warum angebrochene Packungen Abfall sind

Apotheken dürfen angebrochene Packungen nicht zurücknehmen, denn das Gesetz verbietet den Verkauf von Medikamenten, die nicht aus einer kontrollierten Lager- und Transportkette kommen. Von den Produktionshallen der chemischen Industrie über jedes Fahrzeug der Transportkette bis zu den Räumlichkeiten der Apotheke gelten strikte Temperatur und Luftfeuchtigkeitsvorschriften, rund um die Uhr müssen 18 bis 25 Grad eingehalten werden, denn die meisten Medikamente sind wärmeempfindlich. In Privathaushaltungen jedoch werden Medikamente oft falsch gelagert. Auf dem Fenstersims über der Heizung, im Spiegelschrank im Badezimmer oder in den Ferien im Auto an der prallen Sonne. «Durch Wärme kann sich der Wirkstoff rasch zersetzen und die Wirksamkeit wird reduziert», erklärt Jüttner. Auch die galenische Form kann durch falsche Lagerung Schaden nehmen, so können Zäpfchen zum Beispiel schmelzen, Pastillen bei Feuchtigkeit verklumpen oder die Emulsion einer Salbe zerfallen. Doch toxisch, also giftig, werden die meisten Medikamente durch den Alterungsprozess nicht, sie verlieren aber an Wirksamkeit. Beispielsweise Aspirin, das zerfällt in Essigsäure und Salicylsäure: riecht ein Aspirin also nach Essig, sollte man es nicht mehr schlucken.
Wegen dieser Sicherheitsbedenken verbietet das Gesetz die Rücknahme und Weitergabe bereits verkaufter Medikamente. Selbst wenn man sie – wie immer wieder als Idee gehört – Hilfsbedürftigen im Ausland schenken würde, wäre dies fahrlässig. Überdies sind Medikamente in potenziellen Zielländern oft unter einem anderen Namen bekannt und die hiesigen Packungsbeilagen wegen der Sprache nutzlos. Das Beispiel des Tsunami in Thailand 2004 zeigt das Problem exemplarisch. Die NGO «Apotheker ohne Grenzen» untersuchte, wie viele der notfallmässig gespendeten Medikamente überhaupt noch brauchbar waren: 25 Prozent waren abgelaufen, 600 Tonnen mussten entsorgt werden, was Kosten von über 2,5 Millionen Euro verursachte. Man hätte dieses Geld also besser direkt in neue Medikamente investiert.

Bedeutet «abgelaufen» automatisch «wegschmeissen»?

«Sicherheitshalber ja, denn weder ich noch die Pharmaindustrie können sich darauf verlassen, dass abgelaufene Medikamente noch wirken», so Jüttner. Natürlich könne man denken, dass man beispielsweise eine Salbe oder ein Medikament auch über das Datum hinaus anwenden kann, vielleicht wirkt es dann einfach nicht oder höchstens durch einen Placebo-Effekt. Im schlimmsten Fall kann es jedoch schädlich sein: «Falls eine Salbe gegen Rückenschmerzen nicht hilft, ist das nicht so schlimm, wie wenn ein Antibiotikum gegen eine potenziell tödliche Infektion nicht wirkt», formuliert es Jüttner. Deshalb sollte man sich unbedingt in der Apotheke oder beim Arzt rückversichern.

Medikamente sind immer Sonderabfall

Medikamente sind Sonderabfall, sie dürfen keinesfalls im normalen Haushaltsabfall oder über die Kanalisation entsorgt werden. Der Grund ist einfach: «Im Kehrichtsack» bedeutet noch nicht, dass sie auch sicher in der Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) eintreffen. Was, wenn ein Tier den bereitgestellten Sack aufreisst? Und in die Kanalisation gehören Medikamente nicht, weil sie selbst von unseren Hochleistungsklärwerken nicht restlos herausgefiltert werden können, was nicht nur für die Umwelt, sondern im Endeffekt auch für den Menschen zum Problem wird: Dann, wenn über das Trinkwasser beispielsweise Reststoffe von Hormonen oder Schwermetallen eingenommen werden oder weil sich in Organismen, die mit Antibiotika im Abwasser in Kontakt kamen, resistente Bakterienstämme bildeten und damit das Medikament selbst unwirksam machen. Unter Fachleuten sind Antibiotika-Resistenzen nicht nur ein Horrorszenarium, sondern bereits beängstigender Alltag.
Korrekt entsorgt heisst: In den Apotheken oder Drogerien zurück- oder bei den Sonderabfallsammelstellen von Entsorgung und Recycling Zürich (erz) abgeben. 2018 sammelte allein die Limmat Apotheke 220 Kilo. Die im Untergeschoss sicher gelagerten Abfälle werden von der auf Sonderabfallentsorgung spezialisierten Firma EcoServe International AG abgeholt – zusammen mit den anderen 37 Tonnen im ganzen Kanton Zürich allein von dieser Firma eingesammelten Medikamenten. EcoServe ist indes nur ein Entsorgungsdienstleister, der eine abfall- und gefahrgutrechtliche Triage vornimmt und alles gesetzeskonform zu einem bewilligten Entsorgungsbetrieb transportiert. Im Kanton Zürich ist dies die Sonderabfallsammelstelle der KVA Hagenholz, wo die Medikamente endgültig verbrannt, oder wie es erz-gerecht heisst, «thermisch verwertet» werden.

Im Kanton Zürich sind Apotheken und Drogerien verpflichtet, alle Medikamente aus Privathaushalten zurückzunehmen und korrekt zu entsorgen. Auch die Kehrichtverbrennungsanlage Hagenholz nimmt alle Sonderabfälle entgegen. Die nächste Sonderabfallsammlung des erz direkt in Höngg, an der Limmattalstrasse 227 beim Zwielplatz, ist erst wieder am Freitag, 4. September 2020.

Diese Serie wird finanziell, ohne redaktionell eingeschränkt zu sein, durch die vier Höngger Rotpunkt Apotheken und Drogerien unterstützt. Alle Artikel online unter www.hoengger.ch/archiv/dossiers/ «Apotheken»

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