Verwaltungsgericht weist Beschwerde gegen Hardturm-Projekt ab

Das Zürcher Verwaltungsgericht bestätigt den privaten Gestaltungsplan «Ensemble».

Das Projekt «Ensemble» aus der Vogelperspektive. (Visualisierung: nightnurse images, Zürich.)

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat die Beschwerde gegen den Gestaltungsplan «Ensemble» vollumfänglich abgewiesen, wie mehrere Medien berichten.

Damit bestätigt es das frühere Urteil des Baurekursgerichts und erklärt das Projekt als rechtens. Der Plan sieht den Bau eines neuen Fussballstadions, mehrerer hundert Wohnungen im unteren und mittleren Preissegment sowie Gewerbeflächen vor.

Zum Streitpunkt wurden vor allem die geplanten zwei Wohntürme: Mit 137 Metern Höhe wären sie die höchsten Gebäude der Stadt Zürich. Hinter dem Rekurs stehen laut SRF ein Verein und Privatpersonen – vor allem aus dem Quartier Höngg.

Auseinandersetzung beenden

Das Projektteam begrüsst den Entscheid und ruft die Gegner dazu auf, die juristische Auseinandersetzung zu beenden. Ein weiterer Weiterzug ans Bundesgericht wäre unverständlich.

Die Zürcher Stimmbevölkerung hatte 2020 bereits deutlich – mit 59,1 Prozent Ja-Stimmen – den Weg für das Stadionprojekt freigemacht.

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