Stadt
Verwaltungsgericht weist Beschwerde gegen Hardturm-Projekt ab
Das Zürcher Verwaltungsgericht bestätigt den privaten Gestaltungsplan «Ensemble». Die finanzielle Unterstützung für die Gegnerschaft soll laut einer Tageszeitung auch schwinden.
13. Oktober 2025 — Redaktion Höngger
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat die Beschwerde gegen den Gestaltungsplan «Ensemble» vollumfänglich abgewiesen, wie mehrere Medien berichten.
Damit bestätigt es das frühere Urteil des Baurekursgerichts und erklärt das Projekt als rechtens. Der Plan sieht den Bau eines neuen Fussballstadions, mehrerer hundert Wohnungen im unteren und mittleren Preissegment sowie Gewerbeflächen vor.
Zum Streitpunkt wurden vor allem die geplanten zwei Wohntürme: Mit 137 Metern Höhe wären sie die höchsten Gebäude der Stadt Zürich. Hinter dem Rekurs stehen laut SRF ein Verein und Privatpersonen – vor allem aus dem Quartier Höngg.
Auseinandersetzung beenden
Das Projektteam begrüsst den Entscheid und ruft die Gegner dazu auf, die juristische Auseinandersetzung zu beenden. Ein weiterer Weiterzug ans Bundesgericht wäre unverständlich.
Die Zürcher Stimmbevölkerung hatte 2020 bereits deutlich – mit 59,1 Prozent Ja-Stimmen – den Weg für das Stadionprojekt freigemacht.
Der Rückhalt bröckelt
Die Gegnerschaft des Projekts verliert laut «Blick» derweil an Rückhalt: Der Unternehmer Urs Zweifel, so die Zeitung, einer der Finanziers der Einsprachen, hat angekündigt, sich aus dem Verfahren zurückzuziehen. Er werde keine weiteren Beiträge leisten.
Zweifel betont im «Blick», seine Kritik habe sich in erster Linie gegen die geplanten Hochhäuser des Projekts gerichtet, nicht gegen das Stadion an sich. Für die Einsprechenden bedeute sein Entscheid eine erhebliche Schwächung, da ihre bisherigen Verfahrenskosten bereits über 100’000 Franken betragen würden, wie es im Artikel heisst.




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