VBZ: Musikhören im Führerstand definitiv erlaubt

Der Pilotversuch konnte mit positiven Erfahrungen abgeschlossen werden. Das Musikhören im Führerstand wird per 1. August 2024 definitiv eingeführt.

Symbolbild: Freepik.com

Die Verkehrsbetriebe der Stadt Zürich (VBZ) lancierten in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern vor einem Jahr einen Pilotversuch, der den Fahrdienstmitarbeitenden unter vorgegebenen Rahmenbedingungen das Musikhören im Führerstand erlaubt.

Das Vorhaben wurde von der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) wissenschaftlich begleitet, wie die VBZ in einer Medienmitteilung schreiben. Es wurde der Einfluss des Musikhörens auf die Sicherheit, die Qualität und die Zufriedenheit der Mitarbeitenden untersucht.

Die Ergebnisse der Untersuchung zeigten, dass das Musikhören im Führerstand einen positiven Einfluss auf die Fahrdienstmitarbeitenden hat. Seitens der Fahrgäste gab es nur sehr vereinzelt kritische Rückmeldungen. Aufgrund dieses Resultats wird das Musikhören im Führerstand bei den VBZ ab dem 1. August 2024 dauerhaft eingeführt.

Um das sichere Lenken des Fahrzeugs im Verkehr zu jeder Zeit zu gewährleisten, unterliegt der definitive Betrieb wie bereits der Pilotversuch klar definierten Vorgaben. So ist das Musikhören bei begrenzter Lautstärke erlaubt, nicht jedoch
das Hören längerer reiner Sprachbeiträge wie Podcasts oder Live-Übertragungen von Sportanlässen.

Zudem gibt es Vorgaben bezüglich der Geräte. Das Bedienen während der Fahrt und die Nutzung mit Kopf- oder Ohrhörer ist untersagt. Die definitive Einführung soll dazu beitragen, die Zufriedenheit des Personals zu erhöhen und die VBZ als attraktive Arbeitgeberin zu stärken.

Quelle: Medienmitteilung VBZ

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