Politik
Tierische Diskussionen
Die Politik befasst sich mit fast allen Bereichen des menschlichen Zusammenlebens. Manchmal, wenn auch eher selten, auch mit Haustieren. Sowohl im Gemeinde- als auch im Kantonsrat waren diese jüngst Thema.
18. November 2023 — Dagmar Schräder
Anfang Juli beschäftigten sich die beiden Mitglieder des Gemeinderates, Martin Götzl und Roger Bartholdi (beide SVP) mit den Zürcher Hunden. In einer schriftlichen Anfrage an den Stadtrat baten sie um Auskunft darüber, wie viele Hunde aktuell in der Stadt Zürich registriert sind und wie sich diese Zahl über die Coronajahre verändert hat.
Zudem erfragten sie Informationen darüber, wie viele Hundekotbehälter auf Stadtgebiet aufgestellt sind und welcher finanzielle Aufwand der Stadt daraus erwächst, verglichen mit den Einnahmen, die aufgrund der erhobenen Hundesteuer zu verzeichnen sind. In einem weiteren Punkt stellten die beiden die Frage, ob die Hundesteuer nicht gesenkt werden müsste.
Das zahlenmässige Verhältnis von Hunden zu Hundekotsackspendern
Anfang Oktober beantwortete der Stadtrat die Anfrage folgendermassen: In der Stadt Zürich seien rund 9500 Hunde registriert. Deutlich ist eine verstärkte Zunahme des Hundebestands in den Jahren der Pandemie zu erkennen, mittlerweile habe sich die Kurve wieder abgeflacht.
Für die Beseitigung des Hundekots stünden auf Stadtgebiet rund 4180 Abfallbehälter zur Verfügung, wovon 650 Behälter Hundekotsackspender enthielten. Das ergäbe eine Kapazität von rund 65’000 Hundekotbeuteln, die zur Verfügung gestellt würden. Daten zum finanziellen Aufwand der Entsorgung würden keine erhoben, da die Entsorgung mit der Leerung der Standard-Abfallbehälter zusammenfalle.
In der Stadt beträgt die Abgabe für Hundehalter gemäss den städtischen Vollzugsvorschriften zum Hundegesetz jährlich 130 Franken. Dazu kommt der Beitrag, den Gemeinden an den Kanton für die von ihm zu erfüllenden Aufgaben zu leisten haben, welcher zusätzlich mit 30 Franken zu Buche schlägt. Hundebesitzer*innen in der Stadt Zürich bezahlen also 160 Franken jährlich pro Hund.
Daraus ergeben sich für die Stadt Einnahmen in der Höhe von 1’500’000 Franken, wovon knapp 20 Prozent an den Kanton gehen. Diese Einnahmen, so der Stadtrat, reichten aus, um die Kosten der Stadt zu decken. Dennoch erachte es der Stadtrat als nicht angebracht, die Hundeabgabe zu senken. Die Taxe sei im Vergleich zu anderen Städten moderat.
Katzen kastrieren?
Mit dem hierzulande zweitbeliebtesten Haustier, der Katze, setzte sich Anfang November der Kantonsrat auseinander. Mit 111 zu 56 Stimmen hiess der Kantonsrat ein Postulat von GLP, FDP, SP, Grünen und Mitte gut, mit dem Massnahmen gegen die übermässige Vermehrung von Freigängerkatzen verlangt werden sollen.
Insbesondere, so das Postulat, solle der Regierungsrat eine Chip- sowie eine Kastrationspflicht für Katzen prüfen. Der Regierungsrat hat nun zwei Jahre Zeit, auf das Postulat zu reagieren und einen Bericht dazu vorzulegen.
Bereits im Jahr 2021 war ein gleichlautendes Postulat eingereicht worden. Die übermässige Vermehrung von Freigängerkatzen verursache Tierleid, gefährde Vogel- und Reptilienpopulationen und reduziere die Biodiversität. Damals hatte der Regierungsrat das Postulat jedoch abgelehnt.
Begründet wurde dies damit, dass Kastration und Chip-Implantierung einerseits nur einen vermuteten, aber nicht erwiesenen Nutzen brächten, da wissenschaftliche Erhebungen zum Ausmass des Tierleids und der Gefährdung der Biodiversität durch Katzen fehlten. Darüber hinaus, so der Regierungsrat, sei der administrative Aufwand zur Durchsetzung der Massnahme unverhältnismässig hoch.
Um die Massnahme durchsetzen zu können, wäre eine Meldepflicht für Hauskatzen notwendig, da nur so die Kontrolle über die Chipimplantierung und die Kastration möglich wäre. Deswegen kam der Regierungsrat zum Schluss, dass «die bestehenden tierschutzrechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung der unkontrollierten Vermehrung von Freigängerkatzen genügen».
Inwiefern sich der Regierungsrat beim neuerlichen Postulat anders entscheiden wird, bleibt abzuwarten.
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