Tempo 30 auf der Rosengartenstrasse: Stadt gegen Kanton

Die Kantonspolizei Zürich teilte heute mit, dass sie Tempo 30 auf der Rosengartenachse in Wipkingen nicht bewilligen werde. Die Stadt Zürich reagierte umgehend und legt Rekurs ein.

Die Rosengartenstrasse schneidet das Quartier Wipkingen in zwei Teile. (Foto: dad)

Die Kantonspolizei Zürich wird die Höchstgeschwindigkeit für den Verkehr auf der Rosengarten- und Bucheggstrasse nicht herabsetzen. Das teilte die Kantonspolizei heute in einer Medienmitteilung mit. Sie stellt sich damit gegen die Stadt Zürich: Diese beabsichtigt, die heute 50 Kilometer pro Stunde auf 30 Kilometer pro Stunde herabzusetzen.

Solche Verkehrsanordnungen bedürfen aber einer Zustimmung der Kantonspolizei, weil die Verkehrsanordnungen den Verkehr auf den Durchgangsstrassen ausserhalb des Stadtgebiets beeinflussen können.

Die Kantonspolizei habe die geplanten Verkehrsanordnungen und die eingereichten Unterlagen sowie die andern Projekte im Zusammenhang mit der betroffenen Achse sorgfältig geprüft, wie sie schreibt. Dabei sei sie zum Schluss gekommen, dass es nicht möglich sei, eine Bewilligung zu erteilen.

Gegen eine Zustimmung sprechen insbesondere «die mangelhaften Ausführungen, die widersprüchlichen Angaben und die fehlende Koordination mit anderen Lärmsanierungsmassnahmen und Projekten im betreffenden Strassenabschnitt».

Zudem wurden laut der Kantonspolizei die Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der betroffenen Strassen und auf den öffentlichen Verkehr nur mangelhaft beurteilt. Und weiter: Auch die Verhältnismässigkeit der beabsichtigten Massnahme sei mangelhaft dargelegt worden.

Stadt Zürich legt Rekurs ein

Die Stadt Zürich reagierte umgehend: Sie werde gegen diese Verfügung Rekurs einlegen, wie der entsprechenden Medienmitteilung zu entnehmen ist. Die Rosengarten- und Bucheggstrasse führe mitten durch das dicht besiedelte Wohngebiet von Wipkingen und schneide das Quartier in zwei Teile. Die Lärmbelastung sei ausserordentlich hoch, die vom Bundesrecht festgelegten Grenzwerte seien selbst in der dritten Häuserreihe noch überschritten.

Die Stadt Zürich betont, dass entlang der Achse rund 3000 Personen über dem Lärm-Immissionsgrenzwert, 1000 Menschen sogar über dem Alarmwert leben. Kanton und Stadt seien daher verpflichtet, Sanierungen vorzunehmen, wo die Immissionsgrenzwerte gemäss eidgenössischer Lärmschutzverordnung überschritten werden. Dabei haben Massnahmen an der Quelle Priorität, also bei der Entstehung des Lärms auf der Strasse.  

Quelle: Medienmitteilungen Stadt Zürich und Kantonspolizei Zürich

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