Steuern – historisch gewachsen

«Ich muss gar nichts, nur sterben und Steuern zahlen». Diese trotzige Aussage eines Bekannten stellt das Steuersystem als Gottgegeben dar. Aber musste man wirklich schon immer Steuern zahlen?

Seit dem 1. Januar 2017 wird der Automatische Informationsaustausch auch in der Schweiz praktiziert.

Die wahrscheinlich älteste Steuer ist der sogenannte Zehnt, welcher ursprünglich die Abgabe des zehnten Teils wirtschaftlicher Erträge und Einkünfte bezeichnete. Typisch war die Erbringung eines Zehnt an die zuständige Pfarrkirche, so zahlten Höngger Bauern und Gutbesitzer lange dem Fraumünster den sogenannten Kirchenzehnt, wenn auch nicht immer in Form von Geld, sondern auch als Naturalien wie Hühner oder Getreide. Zehntbezüger waren neben den religiösen Institutionen auch lokale Adlige und in den reformierten Gebieten nach der Verstaatlichung der Kirchengüter und Klöster schliesslich der Staat. «Durch die ab dem Spätmittelalter erfolgte weitgehende Ablösung der Zehnten im voralpinen und alpinen Raum war diese Abgabe jedoch nur noch im Mittelland bedeutsam», ist im Historischen Lexikon der Schweiz nachzulesen. In der Schweiz wurden direkte Steuern ab dem Spätmittelalter erhoben, dann aber wieder abgeschafft, weil die Einnahmen aus indirekten Steuern für die Deckung der öffentlichen Ausgaben ausreichten. Diese Abgaben wurden beispielsweise auf Handel und Konsum erhoben, möglicherweise ähnlich wie die heutige Mehrwertsteuer. Alkoholische Getränke wurden besonders hoch besteuert. Während anfänglich vor allem die Städte diese indirekten Steuern erhoben hatten, wurden sie zunehmend auch in ländlichen Gebieten eingeführt. Scheinbar waren vor allem die reichen Führungsschichten an dieser indirekten Besteuerung von Waren interessiert, weil dadurch die direkte Besteuerung ihres Vermögens niedriger ausfiel.

Kurze Zeit galt gleiches Recht für alle

Das Schweizerische Steuersystem ist historisch gewachsen und zeichnet sich dadurch aus, dass auf drei Ebenen Steuern erhoben werden: Auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Wie für die föderalistische Staatsstruktur typisch, besitzt jeder der 26 Kantone sein eigenes Steuergesetz. Sofern sie nicht gegen die Bundesverfassung verstossen und Gelder erheben wollen, die dem Bund vorbehalten und deshalb verboten sind, sind die Kantone frei in dessen Gestaltung. Und auch die rund 2600 Gemeinden dürfen – im Rahmen der ihnen vom Kanton erteilten Ermächtigung – Steuern erheben. Den Gemeinden kommt eine grosse Bedeutung zu, da sie für ganz konkrete Aufgaben wie Abfallentsorgung, Primarschulwesen und die Sozialfürsorge zuständig sind. Das war aber nicht immer so: In der Zeit der Helvetischen Republik zwischen 1798 und 1848 galt eine zentralistische Steuergesetzgebung, die bisher einzige ihrer Art. Ein System aus direkten und indirekten Steuern ersetzte die Vielzahl von bestehenden Feudalabgaben. Besteuert wurden Vermögen und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuersubjekts, aber nicht der Grundbesitz. Das Einkommen wurde jedoch nicht besteuert. Bis 1804 wurden insgesamt vier Kriegssteuern eingeführt, was aber immer noch nicht reichte, um die öffentlichen Ausgaben zu decken, was auch damit zusammenhing, dass «der Vollzug nur mangelhaft funktionierte», so der Autor des Historischen Lexikons. In der Mediationszeit zwischen 1803 und 1813 entwickelte sich die Schweiz von der Helvetischen Republik zur föderalistischen Schweizer Genossenschaft und kehrte zur kantonalen Steuerhoheit zurück und führte auch einen Teil der abgeschafften Feudalabgaben wieder ein. Die Einnahmen des Bundes stammten während der Mediation vor allem aus den kantonalen Finanzkontingenten sowie aus Importzöllen. Auch die Bundesverfassung von 1848 beliess das Recht zur Besteuerung der Bürger bei den Kantonen, übertrug dem Bund aber neben dem Post- und dem Pulverregal die Zolleinnahmen. Das bedeutete für die Kantone weniger Einnahmen aus der indirekten Besteuerung, worauf sie sich vermehrt auf die direkten Steuern konzentrierten. In der Folge erhöhte sich deren Anteil an den gesamten Steuererträgen der Kantone von 1856 bis 1886 von 30 auf fast 50 Prozent. Ausserdem gelangte die Besteuerung des Vermögens in den Fokus: Anfang des 20. Jahrhunderts besteuerten die Kantone Schwyz, Nidwalden, Glarus, Appenzell Innerrhoden und Genf nur das Vermögen, nicht aber das Einkommen.

Der Bund generiert um 1900 erstmals höhere Einnahmen

Ab 1878 bezog der Bund mit der – zuvor zweimal abgelehnten – Militärpflichtersatzabgabe auch erstmals eine direkte Steuer, die Hälfte davon ging aber weiterhin an die Kantone. Haupteinnahmequelle des Bundes blieben die Zölle. Diese machten bis zum Ersten Weltkrieg etwas über 80 Prozent der Bundeseinnahmen aus. Um 1900 überstiegen die Gesamteinnahmen des Bundes erstmals jene der Kantone. Im Vergleich mit anderen europäischen Staaten lag die Steuerlast pro Kopf in der Schweiz jedoch weiterhin deutlich unter dem Durchschnitt. 1918 wurde ein Initiative der Sozialdemokratischen Partei für eine direkte Bundessteuer knapp und 1922 diejenige für die einmalige Vermögensabgabe massiv abgelehnt. Zwischen den beiden Weltkriegen musste der Bund neue Verbrauchssteuern auf Tabak und Getränke, insbesondere Bier, erheben und führte eine sogenannte «Krisenabgabe» ein, die 1940 von einer progressiven, direkten Einkommens- und Vermögenssteuer, die Wehrsteuer, abgelöst wurde.

Die Steuereinnahmen des Bundes stiegen im Laufe der Zeit immer weiter an «2000 erhielt der Bund fast die Hälfte aller Steuereinnahmen, die Kantone 30 Prozent und die Gemeinden 25 Prozent. Die bedeutendste Neuerung im schweizerischen Steuersystem nach dem Zweiten Weltkrieg war die Ablösung der Wust durch die Mehrwertsteuer (MWSt.) 1995». Diese war zuvor dreimal an der Urne gescheitert. Ähnlich erging es auch anderen Vorstössen: Die Steueramnestievorlage wurde 1964 erst abgelehnt und 1968 dann schliesslich doch angenommen. Sie sollte dem Kampf gegen Steuerhinterziehung dienen. 1971 wurde der Ausgleich der kalten Progression in die Verfassung aufgenommen. Eine Initiative, die eine Energiebesteuerung zur Finanzierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung verlangte, wurde 2001 ebenso abgelehnt wie die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer. Das Schweizerische Steuersystem blieb aber weiterhin föderalistisch und die Unterschiede zwischen den Kantonen vergrösserten sich zusehends: so betrug beispielsweise die Steuerbelastung im Kanton Zug lediglich einen Drittel derjenigen in den Kantonen Jura, Uri oder Obwalden. Diese Entwicklung sowie die zunehmende Komplexität des Steuerrechts führten gemäss Historischem Lexikon der Schweiz unter anderem zur Einrichtung und zum Ausbau des Finanzausgleichs.

Quelle: Das Schweizerische Steuersystem, Schweizerische Steuerkonferenz (Hrsg.), Eidg. Steuerverwaltung.
Historisches Lexikon der Schweiz

 

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