Wasser – ein kostbares Gut

Es ist Sommer. In der warmen Jahreszeit ist uns die Bedeutung des Wassers besonders bewusst: zum Trinken, um sich zu waschen oder darin zu baden. Aber auch zum Kochen oder zur Energiegewinnung ist Wasser unverzichtbar. Die Sicherung des Bestandes der Gewässer, der Gewässerschutz, der Hochwasserschutz und die Regelung der Nutzung des Wassers ist deshalb zu Recht eine wichtige öffentliche Aufgabe. Das soll sie auch bleiben.

Benedikt Gschwind, SP Kantonsrat

Um bestehende Gesetzesgrundlagen neu zu ordnen und den neuesten Erfordernissen des Bundesrechts anzupassen, legte der Regierungsrat dem Kantonsparlament deshalb ein neues Wassergesetz vor. So hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass es nicht nur einen qualitativen Gewässerschutz braucht, sondern auch einen quantitativen, um die Lebensräume am Wasser zu erhalten. Das neue Wassergesetz regelt nun all diese Aspekte sowie auch Voraussetzungen und Bemessungsgrundlagen für Gebühren zur Nutzung des Wassers. Der Regierungsrat präsentierte eine sehr ausgewogene Vorlage, welche den unterschiedlichen Interessen rund um das Wasser Rechnung trägt.

Die bürgerliche Mehrheit der vorberatenden Kommission des Kantonsrates nutzte nun aber diese Gesetzesvorlage, um ihr Parteiprogramm durchzusetzen – hinsichtlich Vorrang des Privateigentums bei der Nutzung des Wassers und teilweise auch Verhinderung oder Erschwerung öffentlicher Aufgaben wie Landschafts- und Ortsbildschutz, Hochwasserschutz, Renaturierungen, Erhalt der Biodiversität oder Zugang zu Seeufern.

Als wäre dies noch nicht genug, haben die Bürgerlichen noch einen draufgelegt bei der Übertragungskompetenz der Gemeinden für die Siedlungsentwässerung und die Wasserversorgung. Im Gegensatz zum bürgerlichen Regierungsrat wollen die Bürgerlichen im Kantonsrat, dass sich neu auch private Körperschaften an Wasserwerken beteiligen können. Zwar sehen sie nur eine Minderheitsbeteiligung bis zu einem Drittel vor, doch die Erfahrung lehrt uns, dass ein kapitalkräftiger und stimmengewichtiger Minderheitsaktionär bereits den Kurs eines Unternehmens massgebend mitbestimmt. Die Folgen wären der Vorrang der privaten Interessen der Eigentümer, die mit der Nutzung des Wassers vor allem Geld verdienen wollen, steigende Tarife und eine Vernachlässigung der öffentlichen Funktionen. Dies ist auch ein gefährlicher erster Schritt für eine spätere Vollprivatisierung. Die SP wird deshalb nach der bald anstehenden Schlussabstimmung im Kantonsrat zusammen mit Verbündeten das Referendum gegen diese Vorlage ergreifen, damit sich die Stimmberechtigten dazu äussern können. Alles was mit der Sicherung, dem Schutz und der Nutzung des Wassers zu tun hat, muss eine öffentliche Aufgabe bleiben.

Benedikt Gschwind, Kantonsrat SP

0 Kommentare


Themen entdecken