Sehr gut beschildert

Was man an anderen Städten zuweilen an Strassenbeschriftungen oder -beschilderungen vermissen mag, ist in Zürich dafür gleich mehrfach ausgeführt, wie zwei Beispiele aus Höngg zeigen. Doch warum ist dem so?

Das Leserfoto, aufgenommen an Weihnachten 2016.
… und kurz nach der Anfrage beim Tiefbauamt war das unnötige Schild mit der neuen Rechtschreibung entfernt.
Das totale Fahrverbot am Kloster-Fahr-Weg bleibt doppelt ausgeschildert.
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«Überall werden Budgetkürzungen und Sparmassnahmen beschlossen und dann werden wieder mit beiden Händen Steuergelder ausgegeben als hätte man zu viel davon. Natürlich sind diese zu viel angebrachten Schilder nur Kleinigkeiten», meint Leser Werner Huwyler aus Höngg, «aber wer ordnet denn solche Sachen an? Und warum überlegt der ausführende Schildermonteur nicht, dass bereits ein Schild vor Ort ist? Innerhalb von 50 Metern sind fünf Schilder mit Tobelegg-Weg angebracht – einfach mit anderer Schreibweise».

Für die Verkersschilder die DAV…

Der «Höngger» hat die Frage auch den Zuständigen der Stadt Zürich gestellt. Was ähnlich wie bei den Schildern nicht so einfach ist, denn zuständig sind, nicht ganz unlogisch, unterschiedliche Ämter. Für Verkehrssignalisationen, also die abgebildeten Fahrverbotstafeln am Kloster-Fahr-Weg gleich bei der Europabrücke, ist die Dienstabteilung Verkehr (DAV) zuständig. Deren Kommunikationsverantwortlicher, Heiko Ciceri, schreibt, man verfahre bei Signalisationen nach dem Grundsatz «weniger ist mehr», allerdings müsse man diesen Grundsatz in wenigen Ausnahmen situativ anpassen. So auch an besagter Stelle: «Der Nutzungskonflikt am Kloster-Fahr-Weg zwischen Anwohnenden und Fussgängern und, verbotenerweise, Velofahrenden ist ein solches Beispiel. Aus Anwohnerkreisen und von Fussgängern wurde mehrfach und immer wieder bemängelt, dass eine einfache Signalisation nicht die gewünschte Wirkung entfalte und die DAV möge doch bitte eine zweite Fahrverbotssignalisation anbringen», schreibt Ciceri. Der «Höngger» kann diese Anwohnermeldungen bestätigen, die früher auch auf der Redaktion eingingen. An dieser offenbar neuralgischen Stelle sei man deshalb vom Grundsatz abgewichen und habe eine zweite Fahrverbotstafel montiert: «Seit dieser Massnahme sind bei uns keine Beanstandungen mehr eingegangen, da das Fahrverbot nun wirklich nicht mehr übersehen werden kann – ausser willentlich», so Ciceri. Die Kosten für das Anbringen einer solchen Signalisation würden im Übrigen im Bereich von rund 500 Franken liegen.

… und für die Strassenbeschriftungen das Tiefbauamt

Für die Strassenschilder wiederum ist das Tiefbauamt zuständig. Dort räumt Kommunikationsleiter Stefan Hackh ein, dass der Tobeleggweg derzeit fast übertrieben gut ausgeschildert sei. Der Grund liege darin, dass das Tiefbauamt Strassenschilder kontinuierlich auf deren Zustand, also zum Beispiel auf Beschädigungen oder Sichtbarkeit, und auf die Übereinstimmung mit den neuen Rechtschreiberegeln überprüfe: «Sicher ist aufgefallen, dass sowohl die frühere Schreibweise ˂Tobelegg-Weg˃ wie die neue ˂Tobeleggweg˃ zu finden sind», so Hackh, «allein aufgrund einer neuen Schreibweise würden wir jedoch keine Schilder auswechseln». Neu, und für die Situation entscheidend, sei der Auftrag, die alten Strassenschilder an den Hausfassaden durch neue zu ersetzen und gleichzeitig die damit überflüssig gewordenen Schilder an den Pfählen abzubauen. Das sei aber noch nicht überall erfolgt und deshalb komme es zu Situationen wie eben am Tobeleggweg. «Mit der Zeit also werden die Doppelbeschilderungen verschwinden. Ausnahmen bilden Tafeln an Fassaden, die im Lauf der Zeit von Gebüschen oder Bäumen verdeckt werden» beruhigt das Tiefbauamt.

Und das Fazit ist…

Velofahrende waren blind – und sind es heute wohl nicht nur wegen dem doppelten Fahrverbot etwas weniger, sondern auch weil unterdessen der Weg auf der anderen Flussseite für etwas mehr als 500 Franken, welche die rotweisse Tafel gekostet hat, ausgebaut und für Velofahrende attraktiver geworden ist. Und für die Festlegung der Rechtschreibung ist seit 1996 nicht mehr der Duden zuständig, der diese nur noch wiedergibt, sondern der Rat für deutsche Rechtschreibung, ein zwischenstaatliches Gremium, dessen 40 Mitglieder aus sechs Ländern ehrenamtlich tätig sind: 18 stammen aus Deutschland, je neun aus Österreich und der Schweiz und je eines aus dem Fürstentum Liechtenstein, aus der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol sowie aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens. Plus ein Vorsitzender, wie auf der Homepage des Rats zu lesen ist.
An den Kostenfolgen der neuen Rechtschreibung, bis eben hinunter zur Strassenbenennung, ist die Schweiz demnach zu 22.5 Prozent mitschuldig. Wobei eine übermässige Verschleuderung von Steuergeldern, den Fluss hinab, wahrscheinlich auch hier nicht vorliegt.

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