«Ringling» kommt vors Bundesgericht

Der Kampf der IG Pro Rütihof gegen das Projekt Ringling geht an vielen Fronten und sozusagen mit neuer Munition weiter. Nachdem der Bezirksrat und das Verwaltungsgericht die Gemeindebeschwerde abgelehnt haben, geht es nun vors Bundesgericht.

Vor dem Baugespann: Arthur Spühler, Walter Giger und Jean E. Bollier von der IG Pro Rütihof.

Seit Februar stehen die Bauprofile für das Projekt Ringling und sorgen für Gesprächsstoff im Quartier. Am 30. September informierte die IG Pro Rütihof – contra Ringling – vor Ort über die drei verschiedenen Ebenen, auf denen das Projekt bekämpft wird. Dabei kamen auch neue Fakten auf den Tisch. Die Sachlage ist kompliziert und wird verschiedene Instanzen weiter beschäftigen. Der «Höngger» bringt etwas Übersicht in die Geschichte.

1.: Gemeindebeschwerde

Die IG Pro Rütihof hat Gemeindebeschwerde gegen die Baurechtsverträge eingereicht, welche die Stadt Zürich mit der Bauträgerschaft, bestehend aus der Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich, der Gemeinnützigen Bau- und Mietergenossenschaft und der Baugenossenschaft Sonnengarten, abgeschlossen hat. Die Beschwerdeführer sind der Ansicht, der Stadt mangle es an den nötigen gesetzlichen Bestimmungen für die Wohnbauförderung, wie sie hier betrieben wird. Auch sei der vereinbarte Landwert viel zu tief angesetzt, wodurch dem Steuerzahler Millionenbeträge entgehen würden und die damit verbundene Informationspflicht sei vom Stadtrat nicht eingehalten worden. Nach dem Bezirksrat hat nun im September auch das Verwaltungsgericht die Gemeindebeschwerde der IG abgelehnt. Dieser Entscheid wird nun ans Bundesgericht weitergezogen. «Es wäre an der Zeit, die Stadt würde vom Bundesgericht aufgefordert, endlich eine rechtliche Grundlage für die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus zu schaffen, das würde diesen nicht schwächen, sondern im Gegenteil stärken», sagt Jean E. Bollier, Präsident der IG Pro Rütihof.

2.: Rekurs mit neuen Argumenten

Weiterhin hängig ist der Rekurs gegen die Baubewilligung vom 23. Juni 2009, den 70 betroffene Mieter und Immobilienbesitzer eingereicht haben. Sie sind überzeugt, dass das Projekt Ringling die Bestimmungen für Arealüberbauungen verletzt, in denen es heisst, eine solche müsse sich in besonders guter Art und Weise ins bestehende Quartier einfügen. Neu wird als wichtiges Argument auch eine Verletzung des von Stadt- und Regierungsrat am 11. Juni 1975 genehmigten Quartierplans Rütihof geltend gemacht. In diesem, gemäss Beschwerdeführern noch immer geltenden Quartierplan, wurde für je de Bauparzelle des Rütihofs eine Bruttogeschossfläche festgesetzt, im Grundbuch als Dienstbarkeit eingetragen und, zumindest soweit dies nachgeprüft wurde, bisher auch eingehalten. Für die Parzelle der Stadt, auf welcher der «Ringling» gebaut werden soll, wurden 22 738 Quadratmeter festgesetzt – das Projekt Ringling dagegen rechnet mit 35 646 Quadratmetern, also runden 56 Prozent mehr. Jean E. Bollier, selber ehemaliger Gemeinderat, dazu: «Eigentlich müsste die Stadt in Kenntnis dieser neuen Fakten zum Rückzug blasen, doch ich vermute, dass angesichts der anstehenden Wahlen niemand dazu stehen will, einen Fehler gemacht zu haben.» Anderer Ansicht sind da die bisherigen Instanzen: Sie gehen davon aus, die Bestimmungen des Quartierplans seien durch die inzwischen neue Bau- und Zonenordnung hinfällig geworden. Gemäss dieser wäre sogar eine noch höhere Ausnutzung möglich gewesen.

3.: Streitpunkt Kreisel

Im selben Quartierplan wurde auch die Erschliessung der Parzelle über die Strasse Im Oberen Boden festgesetzt. Das Projekt sieht nun aber eine solche über die Geeringstrasse, den Hauptzugang zum Rütihof, vor. Dies wiederum setzt das bislang ungenehmigte Strassenprojekt mit dem Kreisel bei der Einmündung der Geering- in die Frankentalerstrasse voraus. Auch gegen dieses Projekt ist eine Einsprache beim Regierungsrat hängig. Eng verknüpft mit der Erschliessung ist die Frage nach den Parkplätzen, denn die Einfahrt zu der Tiefgarage des «Ringlings» käme genau dort zu liegen, wo sich heute, vor dem Kindergartenprovisorium, die Bushaltestelle Geeringstrasse befindet. Die Bushaltestelle würde an die Frankentalerstrasse verlegt und die Zu- und Wegfahrt über die Geeringstrasse müsste auf je eine Spur reduziert wer- den. Die heute noch bestehende zweite Spur aus dem Rütihof hinaus stünde nur dem Bus zur Verfügung. Nebst der Tatsache, dass damit die einzige Zu- und Wegfahrt zu einem Gebiet mit 4000 Einwohnern eingeschränkt wird, ist Folgendes brisant: Für alle bereits bestehenden Bauten galt die Regel «ein unterirdischer Pflichtparkplatz pro Wohnung». Für «Ringling» mit seinen 273 Wohnungen sind nur 156 statt 273 Pflichtparkplätze projektiert, wobei 43 davon oberirdisch angelegt werden. Diese oberirdische Parkierung, für den Rütihof neu, werfen die IG-Verantwortlichen in ihrem Rekurs der Bauherrschaft und Stadt Zürich als Mangel vor. «Ringling» als Wahlkampfthema Die IG Pro Rütihof will einige dieser Themen für Aktionen im Zusammenhang mit den Gemeinde- und Stadtratswahlen nächstes Jahr nutzen. Arealüberbauungen, in ihren Dimensionen nicht unumstritten, sollen auf politischer Ebene thematisiert werden: «Wir werden alle Gemeinde- und Stadtratskandidaten aus dem Wahlkreis 10 zu ‹Ringling› befragen und sind gespannt auf die Antworten», kündigte Jean E. Bollier abschliessend an der Medienkonferenz vergangene Woche an. Wie eingangs gesagt: Der «Ringling» wird noch viele Instanzen weiter beschäftigen.

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