Rechte und Pflichten der Stubentiger

Im November 2023 hat der Kantonsrat ein Postulat an den Regierungsrat überwiesen, das eine Chip- und Kastrationspflicht von Katzen fordert. Nun hat der Regierungsrat den Vorstoss abgelehnt.

Dieses süsse Büsi wohnt im Alters- und Pflegeheim der Hauserstiftung und erfreut dort die Menschen jeden Tag. (Foto: zvg)

Mal wieder die Stubentiger: Nachdem sich im Februar und Mai dieses Jahres bereits der Bundes- und der Nationalrat mit den Katzen und einer Registrierungspflicht für dieselben befasst hatte, war es nun der Regierungsrat Zürich, der sich mit einem entsprechenden Postulat der Kantonsrätin Nathalie Aeschbacher (GLP) und weiterer Mitunterzeichnende auseinanderzusetzen hatte.

Dieses hatte nicht nur gefordert, die Einführung einer allgemeinen Chippflicht für freilaufende Katzen zu prüfen, sondern gleichzeitig auch eine Kastrationspflicht in Erwägung zu ziehen. Damit sollte einerseits die unkontrollierte Vermehrung von Freigängerkatzen und das daraus resultierende Tierleid eingedämmt werden, andererseits aber auch die Gefährdung des Bestands der heimischen Vogel- und Reptilienpopulation durch jagende Katzen verringert werden.

Ablehnung durch den Regierungsrat

Der Regierungsrat lehnt dieses Postulat ab, wie er in seiner Stellungnahme vom 10. September bekanntgibt. Er hält weder die Chipp- noch die Kastrationspflicht für sinnvoll.

Die Registrierungspflicht, so begründet die Regierung ihre Ablehnung,  hätte zwar den Vorteil, dass alle Katzen zumindest einmal in einer tierärztlichen Praxis vorstellig werden. Doch die Kontrolle der Registrierung gestalte sich als äusserst aufwendig und schwierig, insbesondere auch, weil in anderen Kantonen keine derartige Pflicht existiere. Ein Alleingang des Kantons Zürichs wäre daher schwierig.

Dazu komme, dass der Tierschutz generell durch Bundesrecht geregelt wird.  Doch auf Bundesebene wird vorerst keine Registrierungspflicht eingeführt werden: Erst Im Mai hat der Nationalrat diese überraschend abgelehnt, obwohl der Bundesrat diese zuvor unterstützt hatte (der «Höngger» berichtete über den Bundesratsentscheid).

Kastrationspflicht nicht sinnvoll

Auch eine Verpflichtung zur Kastration wird abgelehnt. Diese würde, so der Regierungsrat «einen wesentlichen Eingriff in die Rechte und Autonomie von Katzenhaltenden darstellen», ausserdem sei die Einhaltung der Vorgabe äusserst schwierig zu kontrollieren. Zudem könnte die Kastration die unkontrollierte Vermehrung zwar verringern, hätte aber voraussichtlich keinen Effekt auf das Jagdverhalten der Katze und böte damit auch keinen Schutz für Wildtiere.

Dazu komme schliesslich die Tatsache, dass es sich bei der Kastration um eine Operation handle, die durchaus auch mit Risiken behaftet sei. Es sei fragwürdig, ob eine generelle Kastrationspflicht aus Tierschutzgründen überhaupt zulässig sei.

Information und Sensibilisierung

Es bleibt also vorerst bei der aktuellen Gesetzeslage. In seiner Begründung diskutiert der Regierungsrat desweiteren, mit welch anderen Massnahmen das Problem angegangen werden könnte. Er argumentiert, dass die effizienteste Massnahme, die sowohl die ungewollte Vermehrung als auch die Jagd auf heimische Vögel und Reptilien einschränken würde, zwar ein totales Freigangsverbot für Katzen wäre.

Doch dieses sei nicht nur aus Tierschutzgründen, sondern auch aus Rücksicht auf Rechte und Interessen der Katzenhalter*innen keine sinnvolle Alternative. Stattdessen kommt der Regierungsrat in seinen abschliessenden Worten zum Fazit, dass «der Fokus (…) stattdessen wie bis anhin auf Sensibilisierungsmassnahmen wie zum Beispiel Informationskampagnen zur Freigang-Thematik» liege solle.

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