Stadt
Plus 1 Fussballfeld, minus 1 Sandplatz
Um ein zusätzliches Rasenspielfeld für den SV Höngg auf dem Hönggerberg zu realisieren, muss eine BZO-Teilrevision vorgenommen werden. Ausserdem soll der Sandplatz neben dem Parkplatz Schützenhaus aufgehoben und der Fussballplatz daneben saniert werden.
13. April 2022 — Patricia Senn
Der Hönggerberg wird vielfältig genutzt: Hier wird Fussball gespielt und geturnt, geschossen, mit dem Hund spaziert, gejoggt oder gewalkt, gegärtnert oder einfach nur entspannt. Das Landschaftsentwicklungskonzept (LEK) weist für den Landschaftsraum Allmend Hönggerberg im Westen – Gebiet «Allmend» – ein Vorranggebiet für zweckgebundene Erholung, also zum Beispiel für Spiel- und Sportanlagen, aus, während der Osten – Gebiet «Grund» – auch zukünftig der landwirtschaftlichen Nutzung und landschaftsbezogene Erholung vorbehalten sein soll (siehe Plan).
In der Stadt Zürich besteht bereits heute ein Mangel an Fussballplätzen. Die Raumbedarfsstrategie Sport des Sportamts Zürich attestiert auf dem Hönggerberg den Bedarf nach einem zusätzlichen Spielfeld, was auch im kommunalen Richtplan so vermerkt ist. Die neu gebauten Garderoben des Sportvereins Höngg (SVH) sind von der Kapazität für einen Spielbetrieb mit vier Fussballfeldern ausgerichtet. Die Fläche, die für das neue Spielfeld vorgesehen ist, befindet sich gemäss aktueller Bauzonenverordnung in der Freihaltezone F, respektive FE (Freihaltezone für Friedhöfe). Die BZO-Teilrevision sieht deshalb eine Umzonung in eine E1 Zone vor. Gleichzeitig soll das Spielfeld, das zwischen Sandplatz und Kappeliholzstrasse besteht, saniert und nach Westen Richtung Parkplatz Schützenhaus verschoben werden. Zu diesem Zweck muss der Sandplatz aufgehoben werden. Dafür soll im Sinne der besseren Vernetzung von Grün- und Freiräumen ein ökologischer Korridor auf der Ostseite des jetzigen Spielfeldes etabliert werden. Dieser ist auch im Kommunalen Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen (SLöBA) so eingetragen. «Um die Spielfelder wie den ökologischen Korridor planungsrechtlich zu sichern, wird in der Zonierung ein Teil der heutigen Erholungszone (E1) in die Freihaltezone (F) umgezont», schreibt das Amt für Städtebau auf Anfrage. Sämtliche von der Zonenplanänderung betroffene Parzellen (HG7089, HG7091, HG7096) befinden sich im Eigentum der Stadt Zürich.
Nachfragedruck ist hoch
Der erwähnte Sandplatz, ebenfalls in Besitz der Stadt, wird aktuell vielfältig genutzt: Sei es für das Petanque-Spiel, für private Fussballspiele und sogar für Drohnentestflüge. «Bislang wurde eine Ersatzlösung nicht wirklich diskutiert, die Gespräche wurden in erster Linie mit dem SV Höngg geführt», meint Felix Roth, der zu der losen Gruppe von Petanque-Spielern gehört, die sich regelmässig am Wochenende zum Boule spielen treffen. Man sei sich bewusst, dass man keinen Anspruch auf diese Fläche habe. Dennoch sei es schade, dass es immer weniger öffentliche Plätze gäbe, die man unkompliziert und ohne eine bindende Verpflichtung eingehen zu müssen für unterschiedliche Aktivitäten nutzen zu können. «Wir brauchen nur einen Streifen Kies, ein Bänkli, mehr wollen wir gar nicht», meint der Höngger.
Es handle sich hier um eine Interessenabwägung und einen klassischen Kompromiss, schreibt das Amt für Städtebau: Der Nachfragedruck von Fussballfeldern für den Breitensport in der Stadt Zürich im Allgemeinen und im Quartier Höngg im Speziellen sei hoch. Im Quartier bestehe in zweckmässiger Nähe keine Möglichkeit für die Realisierung eines weiteren Fussballfeldes. Durch die Nähe zur bestehenden Infrastruktur erübrige sich ausserdem das Erstellen von neuen Infrastrukturen wie Gardergobengebäude, Parkplätze und so weiter. Die erwähnten Pläne können noch bis zum 3. Mai beim Amt für Städtebau eingesehen werden.
Zonenplanänderung Allmend Hönggerberg, Zürich-Höngg, Kreis 10, Kanton Zürich
Umzonung von der Freihaltezone F und der Freihaltezone FE in die Erholungszone E1 und von der Erholungszone E1 in die Freihaltezone F. Die BZO-Teilrevision «Allmend Hönggerberg» wird vor ihrer Festsetzung öffentlich aufgelegt (§ 7 des Planungs- und Baugesetzes). Die Unterlagen können vom 7. März bis 3. Mai im Amt für Städtebau, Amtshaus IV, Lindenhofstrasse 19, 2. Stock, während der Büroöffnungszeiten 8 bis 11.45 Uhr und 13.15 bis 16 Uhr oder im Internet unter www.stadt-zuerich.ch/hochbau eingesehen werden.
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