«Oben ohne» in städtischen Badeanlagen

Auf Anfrage des Gemeinderats hält der Stadtrat Zürich fest: Die Badeordnung – auch bezüglich Bekleidungsvorschriften – gilt für alle Badegäste gleichermassen.

Symbolbild: Freepik

Laut einer Medienmitteilung des Stadtrats Zürich gelten in allen städtischen Badeanlagen, die vom Sportamt betrieben werden, für alle Besucher*innen die gleichen Bekleidungsvorschriften gemäss der Badeordnung.

Die Vorschriften sehen vor, dass das Verhalten und die Badebekleidung das sittliche Empfinden nicht verletzen dürfen und dass das Baden ausschliesslich mit ordentlicher Badebekleidung gestattet ist. Ergänzende Reglemente oder Bestimmungen bezüglich der Badebekleidung gibt es keine.

Bekleidungsvorschriften gelten unabhängig des Geschlechts

Der Gemeinderat hatte im Vorfeld eine schriftliche Anfrage eingereicht: Der politische Vorstoss verlangte Klärung in Bezug auf die derzeit geltenden Vorschriften in Sachen Bekleidung sowie die genderneutrale Ausgestaltung der Regelung bezüglich «Oben-ohne»-Schwimmen in städtischen Badeanlagen.

Daraufhin hielt der Stadtrat fest: «In der Praxis sind der Aufenthalt sowie das Baden und Schwimmen mit nacktem Oberkörper allen Badegästen erlaubt». Dies gelte sowohl in den Hallen- und in den Sommerbädern, die vom Sportamt betrieben werden.

Die bestehende Regelung zur Badebekleidung werde somit geschlechterunabhängig angewendet. Diese Praxis habe sich bewährt, habe keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben und soll beibehalten werden.

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