Nutzloses Fahrverbot auf dem Kloster-Fahr-Weg

Am 18. Mai 2011 reichten Gemeinderätin Ruth Anhorn und Gemeinderat Dr. Guido Bergmaier, beide SVP, eine schriftliche Anfrage zum Thema Fahrverbot auf dem Fischerweg an den Stadtrat ein. Nun liegt die Antwort vor.

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Ein Schild, das höchstens als Zielscheibe, aber nicht als Verbot wahrgenommen wird.
Schranken und Schilder: alles nutzlos. 
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Bereits im April 2003 hatten die damaligen Höngger SVP-Gemeinderäte Hans Marolf und Rolf Stucker ein Postulat mit der Forderung eingereicht, der Stadtrat möge doch prüfen, wie das geltende Fahrverbot auf dem Kloster-Fahr-Weg, das speziell von Fahrradfahrenden missachtet wird, nachhaltig durchgesetzt werden kann. Seit Dezember 2010 ist der Fischer-Weg, links der Limmat, auf 3.5 Meter verbreitert und offiziell für Velofahrende offen und der Kloster-Fahr-Weg auf der rechten Limmatseite nur für Fussgängerinnen und Fussgänger bestimmt. Leider sind dort aber nach wie vor immer wieder Velofahrende unterwegs, was auf dem schmalen Weg nicht ungefährlich ist. Der Stadtrat hat die Fragen der Ratsmitglieder, wie einem Auszug aus dem Protokoll des Stadtrates vom 7. September zu entnehmen ist, gleich einleitend mit der Feststellung beantwortet, dass ihm und der Stadtpolizei «die unbefriedigende Situation und die Nutzungskonflikte zwischen Zufussgehenden und Velofahrenden auf den Limmatuferwegen bereits seit längerer Zeit bekannt» seien. Auf die erste Frage, ob es nicht möglich wäre, die blauen Vorschriftssignale «Fussweg» durch ein allgemeines Fahrverbot zu ersetzen, denn viele Leute nähmen die blaue Beschilderung «Fussweg» nicht als Fahrverbotstafel wahr, antwortete der Stadtrat mit «im Prinzip ja». Ob dadurch eine spürbare Verbesserung erreicht werden könnte, sei indes sehr fraglich. In Dübendorf, wo man mit einer ähnlichen Situation konfrontiert war, habe dies nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Eine weitere Anregung der beiden SVP-Parlamentsmitglieder war es, das Fahrverbot durch Polizeikontrollen durchzusetzen. Der Stadtrat gestand ein, dass aufgrund der fehlenden personellen Ressourcen in der Vergangenheit das Fahrverbot nicht mehr in genügendem Umfang habe kontrolliert und geahndet werden können − sporadische Kontrollen seien aber im Rahmen der personellen Ressourcen vorgesehen. Im Übrigen blieb die Antwort im Konjunktiv: «Es wäre aber in jedem Fall wünschenswert, die polizeilichen Kontrollen wieder zu verstärken, sollte sich zeigen, dass der Ausbau des Fischerwegs allein keine genügende Entspannung der Situation bewirkt.» Klarer sprach sich der Stadtrat gegen Abschrankungen aus, denn die Schranke, welche einerseits Velofahrende aufhält und andererseits Zufussgehende und Kinderwagen bequem passieren lässt, gebe es nicht: «Waren die Abschrankungen für die Fussgängerinnen und Fussgänger gut zu überwinden, konnten auch die Velofahrenden sie leicht umgehen. Wurden sie für die Velofahrenden zum Hindernis, behinderten sie die Zufussgehenden ebenfalls und waren mit einem Kinderwagen kaum mehr zu überwinden.» Überdies sei auch die Zufahrt mit Unterhaltsfahrzeugen zu gewährleisten. Zusammengefasst lässt sich aus der Antwort des Stadtrates entnehmen, dass man der Situation − abgesehen von Polizeikontrollen im Konjunktiv − machtlos gegenübersteht. Ähnlich wie Fussgänger auf dem «Kloster-Fahr-Weg» jenen Velofahrern, die vom Fahrverbot partout nichts wissen wollen.

1 Kommentare


Wollo

1. März 2024  —  08:07 Uhr

12 Jahre später ist es immer noch so. Ein Armutszeugnis für die Polizei.

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