Neuregelung der vorzeitigen Stimmabgabe

Die Möglichkeit zur vorzeitigen Stimmabgabe wird ab dem Urnengang vom 18. Juni 2023 auf das Stadthaus konzentriert.

Abstimmungen. (Bild: Pixabay)

Das Bevölkerungsamt schliesst per 12. Juni 2023 die Zusammenführung der ursprünglich zwölf Kreisbüros ab. Ab dann bietet das Personenmeldeamt seine Dienstleistungen noch an drei zentralen Standorten an: im Stadthaus, beim Bahnhof Oerlikon und beim Helvetiaplatz. Alle Standorte stehen den Zürcher*innen neu unabhängig von ihrem Wohnort zur Verfügung (die «Höngger Zeitung» berichtete).

Die vorzeitige Stimmabgabe war bisher in den Kreisbüros möglich. Aufgrund der Zusammenführung der Kreisbüros muss das Angebot neu geregelt werden. Das kantonale Gesetz über die politischen Rechte gibt vor, dass die Gemeinden die vorzeitige Stimmabgabe an mindestens zwei der vier letzten Tage vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag gewährleisten, indem sie ein Stimmlokal öffnen oder die Stimmabgabe in der Gemeindeverwaltung ermöglichen.

Konzentration auf das Stadthaus

Der Anteil der vorzeitigen Stimmabgaben lag bei den Stadtzürcher Stimmberechtigten an den Werktagen in den letzten zwei Jahren bei durchschnittlich 1,5 Prozent, wobei der Freitag mit Abstand am häufigsten genutzt wurde.

Es ist entsprechend vertretbar, das Angebot auf Freitag und Samstag vor dem Urnengang zu reduzieren und die vorzeitige Stimmabgabe auf einen zentralen Standort zu konzentrieren. Das Stadthaus ist gut erreichbar und verfügt über den notwendigen Raumbedarf. Ebenso ist die Betreuung der Stimmberechtigten durch gut ausgebildetes Personal gewährleistet.

(Medienmitteilung der Stadt Zürich)

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