Politik
Neuregelung der Finanzkompetenzen für den Erwerb von Liegenschaften
20. August 2020 — Eingesandter Artikel
Parlament und Volk sollen weiterhin mitbestimmen!
Heute muss der Stadtrat Liegenschaftskäufe ab zwei Millionen Franken durch den Gemeinderat genehmigen lassen. Duldet der Kauf keinen Aufschub und braucht der Stadtrat die Liegenschaft oder das Grundstück für Gemeindeaufgaben (Altersheime, Schulhäuser und anderes), kann er schon heute sofort kaufen. Von dieser sogenannten Dringlichkeitsklausel machte der Stadtrat auch häufig Gebrauch, zum Beispiel von 2015 bis 2017 hat er so Liegenschaften für 269 Millionen Franken gekauft. Manchmal wurde übertrieben und der Kauf wäre zeitlich nicht dringlich gewesen, so dass der ordentliche Prozess über das Parlament hätte eingehalten werden können. Beispielsweise als der Stadtrat für gut zehn Millionen Franken dringlich ein Haus an der Appenzellerstrasse kaufte, wovon man im Quartier hörte, die Stadt sei von Anfang an Meistbietende gewesen.
Die FDP sowie auch SVP und GLP waren deshalb im Gemeinderat der Ansicht, dass eine Mitbestimmung des Parlaments und des Stimmvolkes bei grösseren Immobiliengeschäften wichtig ist und die heutigen Kompetenzen genügen, um den Gemeindeaufgaben gerecht zu werden. Dass der Stadtrat mit der Neuregelung Liegenschaften nach Belieben kaufen können soll, ist nicht nachvollziehbar. Für den gemeinnützigen Wohnzweck besitzt die Stadt schliesslich auch vier Wohnbaustiftungen, die mit ihrem Vermögen kaufen können, was sie wollen.
Martina Zürcher-Böni, Gemeinderätin FDP 10
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