Neues Reglement für die Gestaltung von Gräbern

Auch die letzte Ruhe hat ihre Regeln: Die Stadt Zürich gibt den Richtlinien für Grabmäler auf ihren Friedhöfen eine neue Form.

Symbolbild (Freepik).

Wenn sich die Hinterbliebenen für ein Grabmal auf einem städtischen Friedhof entscheiden, halten sie sich bei der Gestaltung an bestimmte Richtlinien. So soll unter anderem die Wirkung des Grabmals im Interesse der Bevölkerung sein und es soll so gestaltet sein, dass der operative Betrieb des Friedhofs nicht beeinträchtigt wird.

Festgehalten ist das im Dokument «Grabrichtlinien der Stadt Zürich», das nun in seiner Struktur klarer geordnet und präzisiert wird. «Aus den Richtlinien wurde ein Reglement», wie das Bevölkerungsamt der Stadt Zürich bestätigt. Neu sind darin die Vorgaben zu historischen Bereichen aufgeführt, die beispielsweise als Zeitzeugnis gelten. Bislang wurden diese Vorgaben nur in den Mietverträgen festgehalten.

Das neue Reglement wurde am 21. Februar im «Amtsblatt der Stadt Zürich» ausgeschrieben. Sollten innert 30 Tagen keine Begehren um Neubeurteilung eingereicht werden, tritt es am 1. April in Kraft. Das neue Reglement werde keinen sichtbaren Effekt auf die Friedhöfe haben, erwartet das Bevölkerungsamt.

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