Neuer Vergabeprozess für Alterswohnungen

«Wer eine Alterswohnung sucht und die Voraussetzungen dafür erfüllt, soll bei der SAW eine faire Chance erhalten.» Unter diesem Leitgedanken hat die Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich das Vergabeverfahren für ihre Wohnungen überarbeitet.

Die Siedlung Rebwies in Zollikon. (Foto: Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich SAW)

Wer sich heute für eine Wohnung der Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich (SAW) interessiert, meldet sich vorsorglich an, lässt sich in eine Warteliste aufnehmen und wartet. Dieses Warten dauert aufgrund der grossen Nachfrage nach den günstigen SAW-Wohnungen mitunter sehr lange: «Bis zu zehn Jahre kann es dauern, bis Interessentinnen eine unserer Wohnungen besichtigen können», erklärt Andrea Martin-Fischer, Direktorin der SAW, gemäss einer Medienmitteilung.

«Der Zeitpunkt, wann jemand in eine SAW-Wohnung wechselt, hängt also nicht davon ab, wann sie oder er sie sich für den Umzug bereit fühlt, sondern vom jeweiligen Platz auf der Warteliste. Das ist nicht bedürfnisorientiert, und das lange Warten für ältere Menschen oft belastend», so Martin-Fischer weiter.

Aus diesem Grund hat die SAW unter Einbezug von Fachleuten, Altersorganisationen und Menschen, die selbst auf einer Warteliste stehen, ein neues Vergabeverfahren für ihre Wohnungen erarbeitet. Das Projekt ist im Frühling 2022 gestartet, nachdem ein erster Anlauf, die Vergabe neu zu regeln, auf Kritik zahlreicher Senior*innen gestossen ist.

Grösstmögliche Fairness

Der neue Vergabeprozess für Alterswohnungen wird voraussichtlich im Herbst 2024 in Betrieb genommen und behebt diese Defizite. Neu schreibt die SAW alle freien Wohnungen im Tagblatt der Stadt Zürich sowie online öffentlich aus. Das ermöglicht es Interessierten, ohne warten zu müssen, selbst aktiv zu werden.

Um die Wohnungen bewerben können sich weiterhin alle Einwohner*innen der Stadt Zürich ab 60 Jahren, die seit mehr als zwei Jahren in der Stadt Zürich niedergelassen sind und eine bestimmte Einkommens- und Vermögenslimite nicht überschreiten.

Bewerber*innen, die «Dringlichkeitskriterien» aufweisen, finden im Verfahren besondere Berücksichtigung. Als Dringlichkeiten gelten ein drohender Wohnungsverlust, eine finanzielle Notlage sowie Mobilitätseinschränkungen, die einen Wohnungswechsel notwendig machen.

Auch Bewerber*innen, die bereits auf einer Warteliste der SAW registriert sind oder einen besonderen Bezug zum Quartier geltend machen können, haben im Auswahlverfahren Priorität. Je mehr dieser Kriterien, die unterschiedlich gewichtet sind, bei einer Person zusammenkommen, desto grösser ihre Chance, zur Besichtigung eingeladen zu werden.

«In der Stadt Zürich sind bezahlbare altersgerechte Wohnungen ein rares Gut. Es war uns deshalb wichtig, ein möglichst faires Verfahren für die Vergabe der SAW-Wohnungen zu schaffen. Das ist uns mit der Definition klarer Kriterien unter Berücksichtigung von Dringlichkeiten und bestehender Anmeldung für eine SAW-Wohnung gelungen», zeigt sich Stadtrat Andreas Hauri, Präsident des SAW-Stiftungsrats, überzeugt.

Aber auch Bewerber*innen, die keine dieser Kriterien geltend machen können, ihren Wohnraum jedoch verkleinern möchten oder frühzeitig eine altersgerechte Wohnung suchen, haben eine Chance auf eine Wohnungsbesichtigung. «Das ist ebenfalls Teil eines fairen Systems», so Hauri.

Online, aber nicht nur

Für den neuen Vergabeprozess lanciert die SAW ein Online-Portal. Dort werden, ergänzend zu den Inseraten im Tagblatt der Stadt Zürich, alle freien Wohnungen ausgeschrieben. Interessierte können sich für das Portal registrieren und sich mit wenigen Klicks für die Besichtigung bewerben.

Die Auswahl der Bewerber*innen zur Wohnungsbesichtigung erfolgt auf Basis oben genannter gewichteter Kriterien direkt durch das System. Ab erfolgter Besichtigung übernehmen dann Menschen den Prozess, und das sei auch gut so, meint Martin-Fischer: «Weiterhin interessierte Bewerberinnen laden wir zu einem persönlichen Gespräch ein. Das ermöglicht uns, die Personen kennenzulernen, ihr Interesse vertieft zu prüfen und ihre Eigenständigkeit einzuschätzen. Das könnte ein System niemals leisten.»

Auch sonst setzt die SAW beim neuen Vergabeprozess auf das Prinzip «online, aber nicht nur»: Ab Start des Online-Portals stehen Interessierten, die sich in Online-Fragen unsicher fühlen oder mit der Bewerbung über das Portal nicht zurechtkommen, verschiedene Anlaufstellen sowie eine Hotline zur Verfügung.

Quelle: Medienmitteilung Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich

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