Neo-was? Exotische Pflanzen in Höngg

Neophyten sind seit längerer Zeit ein Thema: Die gebietsfremden Pflanzen verbreiten sich auch in der Schweiz. Viele Arten sind problemlos, aber manche müssen bekämpft werden.

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Der Sommerflieder breitet sich über enorm weite Strecken aus, bildet dichte Bestände entlang von Flüssen, Wäldern und naturschützerisch wertvollen Trockenstandorten.
Zur Bekämpfung der Nordamerikanischen Goldrute muss die Pflanze mit Wurzeln ausgerissen werden, mehrmaliges Mähen ist auch möglich. Nicht verblühen lassen.
Der Essigbaum bildet dichte und zähe Monokulturen, verdrängt die einheimische Vegetation und ist giftig.
Das Einjährige Berufskraut besiedelt zunehmend Magerwiesen, Buntbrachen, Weiden und verdrängt dort die wertvolle, standorttypische Vegetation.
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Im Sommer leuchten seine roten Kolben wie kleine Lampions, im Herbst verfärbt er sich erst gelb, dann orange und schliesslich Karmesinrot: Der Essigbaum ist sehr schön anzusehen, steht aber auf der Schwarzen Liste der sogenannt invasiven Neophyten. Gelangt die Pflanze in die freie Natur, verwildert sie in dichten Beständen und verdrängt die einheimische Pflanzenwelt. Ihr Milchsaft kann ausserdem zu Haut- und Augenentzündungen führen. Doch was sind eigentlich Neophyten?

Manche Neophyten sind gesundheitsschädigend

Neophyt heisst wörtlich übersetzt «neue Pflanze» und bezeichnet Arten, die erst nach der Entdeckung Amerikas im Jahr 1492 absichtlich oder aus Versehen eingeschleppt wurden und verwildert sind. In der Schweiz ist die Mehrheit der rund 550 Pflanzenarten gut integriert und hat die heimische Flora sogar bereichert. Zurzeit gelten in der Schweiz lediglich 41 Arten als nachweislich, und 17 Arten als potenziell schädliche invasive Neophyten. Im Gegensatz zu anderen gebietsfremden Arten breiten sie sich sehr stark aus und verdrängen die heimische Flora und Fauna. Sie können in der Land- und Forstwirtschaft zu Ertragsausfällen führen und Vieh gefährden, manche sind auch für den Menschen eine gesundheitliche Gefahr, so zum Beispiel Ambrosia, Riesenbärenklau oder das Schmalblättrige Greiskraut. Diese sind – unter anderen Pflanzen – gemäss Freisetzungsverordnung (FrSV) verboten; Verboten bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das Verkaufen, Verschenken, Züchten und Anpflanzen nicht erlaubt ist. Insbesondere Ambrosia gilt als sehr gefährlich. Da Ambrosiasamen auch in Vogelfuttermischungen enthalten sein können, müssen die Futterstellen besonders beobachtet werden. Die Samen bleiben über zehn Jahre keimfähig.

Auf Ersatzpflanzen setzen

Patrik Wey von Pawi Gartenbau in Höngg trifft auf seiner Arbeit oft auf Neophyten. Wo möglich, macht er die Hauseigentümer auf die unerwünschten Gäste aufmerksam, was nicht immer einfach ist, weil bei Mietshäusern die Besitzer meist woanders wohnen. «Aber jeder, der selber eine Liegenschaft besitzt, ist mit Sicherheit daran interessiert, keine invasiven Neophyten im Garten zu haben», meint der Fachmann, «denn sie können auch Gebäude beschädigen». Manchmal trennen sich die Leute aber ungern von den Pflanzen, weil manche von ihnen sehr schön blühen oder sich im Herbst prachtvoll verfärben. «Da können wir als Gärtner auch nichts machen, ausser Ersatzgewächse vorzuschlagen – es gibt für jeden Neophyten mindestens eine heimische Pflanze, die genauso schön ist». Anstatt des Kirschlorbeer aus Kleinasien könne man zum Beispiel Eibe oder Stechpalmen pflanzen, das «Einjährige Berufskraut», leicht zu verwechseln mit Margeriten, könne durch echte Margeriten oder Gänseblümchen ersetzt werden. In der Stadt Zürich setzte man bislang auf Aufklärung der Privateigentümer, um diese zum Ersetzen von Neophyten zu motivieren. Von anderen Gemeinden wie Thalwil weiss Wey aber, dass dort die Zuständigen Kontrollgänge machen und die Hauseigentümer*innen auffordern, die Neophyten zu vernichten. «Wird der Aufforderung nicht nachgekommen, setzt die Gemeinde die Massnahme selber durch und schickt eine Rechnung». Wenn er selber bei seiner Arbeit auf einen grossen Neophytenherd stosse, melde er es bei Grün Stadt Zürich, dann kümmerten die sich für gewöhnlich darum.
Welchen Schaden Neophyten anrichten können, zeigt sich am Beispiel des Japanknöterichs. Das mehrjährige Kraut, das ein bis drei Meter hoch werden kann, kommt oft an Bach- und Flussläufen vor, wo es die natürliche Ufervegetation und in der Folge die davon abhängigen Tiere verdrängt. Die im Winter kahlen Böschungen erodieren und die Wurzeln der Pflanze machen die Uferbefestigung unsicher, so dass der Hochwasserschutz nicht mehr gewährleistet ist.

Der Aktionsplan der Stadt

Gibt man auf dem GIS-Browser des Kanton Zürich (Adresse siehe Infobox) «Neophyten» in die Stichwortsuche ein und zoomt auf Höngg, erscheinen viele farbige Quadrate. Jede Farbe steht für eine andere Art von Neophyten. Besonders häufig kommen rote und gelbe Kästchen vor, die roten stehen für das bereits erwähnte Einjährige Berufskraut, das wahrscheinlich oft als Margerite wahrgenommen wird, und die gelben für die Goldrute, die wegen ihrer leuchtend gelben Blüten sehr beliebt ist. Auch Armenische Brombeeren und Kirschlorbeer – beide auf der schwarzen Liste, siehe Infobox – finden sich relativ oft. Grün Stadt Zürich hat in ihrem «Aktionsplan invasive Neophyten» vom März 2016 die Verantwortlichkeiten und Massnahmen im Umgang mit auf der Schwarzen Liste und der Watchlist aufgeführten Blütenpflanzen festgehalten. Auf Stadtgebiet sind es rund 30 Arten an 5000 Standorten. Auf ihren eigenen Flächen bekämpft Grün Stadt Zürich sie bereits seit rund zehn Jahren und konnte in dieser Zeit die negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt lokal begrenzen und auf ein geringes Mass reduzieren. Die gesundheitsgefährdenden Arten Ambrosia, Riesen-Bärenklau und Schmalblättriges Greiskraut konnten bereits ausgemerzt werden. Dennoch befürchtet die Dienststelle, dass sich das Problem im Zuge der klimatischen Veränderungen ohne entsprechende Massnahmen wieder verschärfen kann. Neben der eigentlichen Bekämpfung gehören die jährliche Kontrolle und das Erfassen des Bestandes, das Führen einer Schwarzen Liste mit verbotenen Pflanzen sowie ein Bildungsangebot für städtische Stellen und Private zu den formulierten Massnahmen. Private Eigentümer*innen, Genossenschaften und Kapitalgesellschaften werden spezifisch angegangen. Für die Umsetzung des Aktionsplans wurde eine 50-Prozent-Stelle geschaffen, die Kosten für das Projekt belaufen sich jährlich auf etwa 350’000 Franken. 2020 wird nach vorgängiger Evaluation entschieden, inwiefern der Aktionsplan weitergeführt werden soll.

Neophyten im Garten – was nun?

Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) hat eine Zusammenstellung der acht häufigsten Neophyten, die als Unkraut in Gärten anzutreffen sind, publiziert (siehe Link in Infobox). Darin wird auch beschrieben, wie die einzelnen Pflanzen fachgerecht entfernt werden. Beim Ausreissen muss die gesamte Pflanze inklusive Wurzeln vor der Samenbildung herausgezogen werden. Wenn Mähen als Art der Bekämpfung möglich ist, muss dies vor der Blüte und je nach Art mehrmals pro Saison gemacht werden, gleiches gilt für das Zurückschneiden von Pflanzen. Herbizide dürfen nur nach Abklärung mit einer Fachperson verwendet werden. Manche Pflanzen müssen ausgegraben und teilweise mit dem Erdmaterial entsorgt werden. Nach der Bekämpfung müssen Wurzeln, Stängel, Blüten und Blätter fachgerecht beseitigt werden. Welche Neophyten welcher Behandlung bedürfen, kann ebenfalls im Flyer des AWEL nachgelesen werden. Für den Link und  andere Informationsmaterialien siehe unten.

Informationsblätter zum Herunterladen

Schwarze Liste und Watch Liste Neophyten

Praxishilfe invasive Neophyten (Kanton Zürich)

Exotische Pflanzen – eine Übersicht (AWEL)

Verbotene invasive gebietsfremde Organismen

Informationen und Beratungen Neophyten allgemein:
GIS Browser Vorkommen Neophyten https://maps.zh.ch/
Neobiota-Kontaktperson www.neobiota.zh.ch > Gemeinden
Meldepflicht bei Ambrosia: www.ambrosia.zh.ch
Grün Stadt Zürich > Beratung und Wissen > Pflanzen > Problempflanzen

Private Personen können Neophyten melden unter
www.awel.zh.ch > Biosicherheit & Neobiota > Neobiota

Quellen:
www.neophyt.ch
www.neobiota.zh.ch
AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft
Grün Stadt Zürich

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