Nein zu Gratisanwälten und Enteignungen

Echte, an Leib und Leben bedrohte Flüchtlinge erhalten in der Schweiz Hilfe. Das ist unsere humanitäre Tradition, die nur durch Missbrauchsbekämpfung erhalten werden kann. Für illegale Wirtschafts- und Sozialmigranten ist die Schweiz nicht da.

Die Asylgesetzrevision will die gescheiterte Willkommenskultur ausbauen statt begrenzen. Damit gefährdet sie die humanitäre Asyl-Tradition der Schweiz. Stattdessen sind die Grenzen sofort systematisch zu kontrollieren. Die Regierung hat sich dem Werte- und Kulturwandel durch die grenzenlose Zuwanderung anzunehmen. Dazu gehören auch die vielen abgewiesenen, aber nicht ausgeschafften oder auch die kriminell gewordenen Asylbewerber. Den Grenzen der Integrationsmöglichkeiten aufgrund der grossen Anzahl von Menschen mit völlig anderem kulturellem Hintergrund ist Rechnung zu tragen.

Gratisanwälte führen zu Prozessflut

Mit den geforderten Gratisanwälten für alle Asylsuchenden und der Möglichkeit der Enteignung von Privaten, Unternehmen und Gemeinden zur Umnutzung oder zum Neubau von Asylzentren durch den Bund wird eine verfehlte Politik durchgedrückt. Die Kosten laufen aus dem Ruder. In diesem Jahr werden sie allein beim Bund auf 1,84 Milliarden Franken ansteigen, bis im Jahr 2018 sich gegenüber 2015 bereits auf 2,4 Milliarden Franken verdoppeln. Zusätzlich tragen Kantone und Gemeinden jährliche Kosten von bis zu 2 Milliarden Franken. Die jährlich rund 3 Milliarden Franken Entwicklungshilfe sind zudem vermehrt als Hilfe und für Informationskampagnen vor Ort einzusetzen und auch an Rückübernahmeabkommen mit diesen Staaten zu knüpfen. Gratisanwälte für alle Asylsuchende führen zudem zu einer teuren Prozessflut. Für 40 000 Asylsuchende Gratisanwälte zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig zu behaupten, die Verfahren werden schneller, glaubt kein Mensch. Eine Prozessflut mit unzähligen Rekursen, überlasteten Gerichten und Abermillionen Franken an Kosten wäre die Folge. Zusätzlich werden Asylsuchende mit einem bedingungslosen Gratisanwalt bessergestellt als jeder Schweizer Bürger.

Enteignungen sind undemokratisch

Staatliche Enteignungen von Privatpersonen und Gemeinden für den Bau von neuen Asylzentren sind der direktdemokratischen Schweiz unwürdig. Die Eigentumsrechte der Bürger und die Autonomie der Kantone und Gemeinden müssen gewahrt bleiben. Die Revision verlangt zentralistische Plangenehmigungsverfahren mit der Möglichkeit von Enteignungen. Damit sollen Grundrechte, Föderalismus und unsere direkte Demokratie für diesen Bereich ausser Kraft gesetzt werden. Die Asylgesetzrevision schadet der Schweiz. Die Attraktivität der Schweiz als Zielland ist angesichts der Völkerwanderung nach Europa und der damit verbundenen Probleme stark zu senken. Der Fokus in der Asylpolitik muss beim Vollzug und damit bei der Rückschaffung der Wirtschafts- und Sozialmigranten liegen.

Eingesandt von Mauro Tuena, Nationalrat SVP

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