Mietzinsreduktionen bei städtischen Wohnungen

Rund 10'000 Mietende von städtischen Wohnungen erhalten eine Mietzinsreduktion. Grund dafür ist die Senkung des hypothekarischen Referenzzinssatzes von 1,75 auf 1,50 Prozent.

Die Stadt Zürich aus der Ferne. (Foto: Pixabay)

Der Referenzzinssatz ist seit 2008 für Mietzinsanpassungen aufgrund von Änderungen des Hypothekarzinssatzes massgebend. Dieser stützt sich auf den hypothekarischen Durchschnittszinssatz der Banken. Sinkt der Referenzzins, haben Mieter*innen grundsätzlich Anspruch auf eine Mietzinssenkung.

Mietzinsanpassung per 1. Juli 2025

Am 3. März 2025 wurde der Referenzzinssatz von 1,75 auf 1,50 Prozent gesenkt. Die Stadt Zürich gibt laut einer Medienmitteilung die Reduktion an die rund 10’000 Mietenden von städtischen Wohnungen weiter. Der tiefere Mietzins gilt in der Regel ab dem 1. Juli 2025, abhängig vom jeweiligen Mietvertrag.

Alle betroffenen Mietenden werden persönlich informiert. Wer den Mietzins per Lastschriftverfahren bezahlt, muss nichts unternehmen. Mietende mit Daueraufträgen sollten diese entsprechend anpassen.

Quelle: Medienmitteilung Stadt Zürich

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