Aus der Wipkinger Zeitung
Mehrzweckstreifen: Anwaltsbüro prüft Rechtmässigkeit
Der Quartierverein Wipkingen lässt prüfen, ob die Stadt Zürich den Mehrzweckstreifen auf der Nordstrasse nach Ablauf der Testphase rechtmässig belassen darf. Ein Unfall gibt Anlass zur Sorge um die Sicherheit für Fussgängerinnen und Fussgänger.
6. Februar 2025 — MM (Medienmitteilung)
Eine Fussgängerin wurde im vergangenen Jahr auf dem Mehrzweckstreifen in Wipkingen von einem Fahrradfahrer angefahren und zu Boden geschleudert. Zum Unfallhergang ist bekannt, dass die Frau zuvor mit einem Autolenker Augenkontakt aufnahm, worauf dieser sie zur Querung aufforderte.
In der Zwischenzeit überholte ein Fahrradfahrer mit hohem Tempo das Auto und kollidierte mit der Fussgängerin. Diese und der ebenfalls gestürzte Fahrradfahrer kamen mit leichten Blessuren davon.
Der Unfall zeige deutlich, wie gefährlich das Kreuzen ohne Fussgängerstreifen und Fussgängerschutzinsel ist, teilt der Quartierverein Wipkingen mit. Bereits im November 2023 hat er auf die Gefahren des Mehrzweckstreifens hingewiesen und forderte vom Stadtrat mittels Petition die Fussgängerstreifen auf der Nordstrasse zurück (der «Wipkinger» berichtete).
Umstrittener Mehrzweckstreifen
Stadträtin Karin Rykart versprach eine rasche Antwort und lieferte sie im Mai 2024. Es habe in der Stadtverwaltung «noch kein Konsens über das weitere Vorgehen gefunden werden können» und «dass alle Varianten zurzeit nochmals geprüft werden».
Mittlerweile hat sich der Quartierverein Wipkingen für rechtliche Abklärungen an das Bezirksstatthalteramt gewandt. Geklärt wurde, wie die Behörde zum Handeln veranlasst werden kann. Eigentlich hätte der Testversuch des umstrittenen Mehrzweckstreifens bereits vor bald zwei Jahren – im Frühling 2023 – beendet werden sollen.
Anwaltsbüro beauftragt
Das Bezirksstatthalteramt wies den Quartierverein Wipkingen an, die rechtlichen Abklärungen mit einem Rechtsanwalt zu klären. Eine Anwaltskanzlei wurde deshalb damit beauftragt, herauszufinden, ob im Zusammenhang mit dem Mehrzweckstreifen an der Nordstrasse die Signalisation überhaupt rechtens ist.
Laut dem Quartierverein Wipkingen stelle sich auch die Frage, ob es eine Rechtsgrundlage für versuchsweise Signalisationen gibt und ob es nicht eine ordentliche Ausschreibung nach Strassengesetz braucht. Ziel sei es, die Sicherheit für Fussgängerinnen und Fussgänger möglichst hoch zu halten. Eine gut gemeinte Alternative ersetzt den Fussgängerstreifen nicht.
0 Kommentare