Stadt
«Mediterrane Nächte» werden definitiv eingeführt
Boulevardcafés und Gartenwirtschaften können künftig während der Sommerferien an Wochenenden ihre Gäste bis 2 Uhr früh bewirten, wenn sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Das hat der Stadtrat entschieden, nachdem Versuche in den letzten beiden Jahren gute Resultate gezeigt hatten.
20. Januar 2024 — Daniel Diriwächter
An einem lauen Sommerabend bis 2 Uhr früh auf der Restaurantterrasse sitzenbleiben – das wird in Zürich künftig möglich sein. Im Sommer 2022 und 2023 hatte die Stadt die verlängerte Bewirtung im Freien in zwei Versuchen getestet. Eine breit abgestützte Mehrheit im Gemeinderat hatte dies verlangt. Die Auswertung dieser Versuche zeigt ein klares Bild. Die sogenannten «Mediterranen Nächte» wurden insgesamt positiv beurteilt. Das schreibt der Stadtrat in einer Medienmitteilung.
Die grösste Sorge, der Pilotversuch könnte zu mehr Lärmklagen führen, hat sich als unbegründet erwiesen. Die Anzahl Lärmklagen nahm nicht zu. Und die Lärmpatrouillen, die als Begleitmassnahme unterwegs waren, wurden kaum genutzt. Auch eine von der Konferenz der Städtischen Sicherheitsdirektorinnen und -direktoren in Auftrag gegebene Studie zeigt, dass «Mediterrane Nächte» nicht zu mehr Konflikten zwischen Gastronomie und Anwohnerschaft führen.
Unter Bedingungen
Die «Mediterranen Nächte» finden jeweils während der Schulferien im Sommer statt, und zwar in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag. Die Teilnahme ist an Bedingungen geknüpft. Das sind unter anderem:
– Die Verlängerung der Öffnungszeiten ist nur auf bestehenden Boulevardflächen und Terrassen möglich. Flächen dürfen nicht ausgebaut werden.
– Restaurants und Bars in Gebieten mit den Lärmempfindlichkeitsstufen I und II dürfen nicht teilnehmen. Das gleiche gilt für Terrassen in Innenhöfen.
– Es dürfen keine Lautsprecher eingesetzt werden und Live-Musik ist nicht erlaubt.
– Gastwirt*innen haben an Lärmschutzmassnahmen mitzuwirken.
– Interessierte Bars und Restaurants können sich bis Ende April 2024 bei der Stadtpolizei melden. Diese prüft, ob die Voraussetzungen für verlängerte Öffnungszeiten gegeben
sind.
Mit dem Entscheid des Stadtrats werden die Vorschriften zum Gastgewerbegesetz geändert.
Quelle: Medienmitteilung Stadt Zürich
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