Ladenbesitzerin wurde belästigt und bedroht

In Höngg wurde eine Ladenbesitzerin in ihrem Geschäft von einem Unbekannten sexuell belästigt und anschliessend bedroht. Während die Polizei nach dem Täter fahndet, sorgt eine Frage bei der Einvernahme für Diskussion.

Symbolbild: Freepik.com

Eine Ladenbesitzerin aus Höngg berichtet im «Blick», dass sie am vergangenen Freitagnachmittag um 14.30 Uhr in ihrem Laden das Opfer eines sexuellen Übergriffs und anschliessend auch bedroht wurde. Die Frau, deren Name der Redaktion bekannt ist, sagt, dass ein Mann das Geschäft betrat und sich eine Zeit lang umschaute.

Er sei ein sehr junger Mann gewesen, der zunächst auch überaus höflich erschien, sagt sie der «Höngger Zeitung». Doch nach einigen Minuten habe sich die Stimmung verändert. Der Mann habe sie mit einem intensiven Blick fixiert und sie sexuell belästigt.

Konkret: Er habe versucht, sie von hinten zu umarmen. Als die Ladenbesitzerin sich wehrte, soll der Mann sie bedroht haben – unter anderem mit den Worten, er werde sie «verbrennen».

Der Frau gelang die Flucht in ein naheliegendes Geschäft. Gemeinsam mit den dort anwesenden Frauen hätten sie schliesslich gemeinsam versucht, den Mann zum Verlassen des Ladens zu bewegen. Dieser stand laut dem «Blick»-Artikel bereits hinter der Theke, suchte dann aber das Weite und nahm das Tram in Richtung Frankental.

Die Frau sagt, sie habe die Polizei unter «117» angerufen und um Hilfe gebeten, wurde aber aufgefordert, zur Höngger Polizeistation zu gehen, da kein Patrouillenfahrzeug in der Nähe verfügbar war.

«Aufreizende Kleidung»

Während der Befragung auf der Polizeistation habe ein Polizist sie gefragt, ob sie «aufreizende Kleidung» getragen habe. Die Frau kritisiert diese Frage als unangebracht und fühlt sich dadurch nicht ernst genommen.

Die Stadtpolizei Zürich bestätigt gegenüber dem «Blick», dass zum Zeitpunkt des Vorfalls keine Streife in der Nähe war und dass kein Einsatz vor Ort erfolgte, weil der Täter bereits verschwunden war. Später wurde aber ein Streifenwagen zur Fahndung eingesetzt.

Die Polizei rechtfertigt die Frage nach der Kleidung damit, dass sie unter bestimmten Umständen hilfreich sein könne, etwa für Videoaufnahmen oder Täter­zuordnungen. Gleichzeitig betont die Polizei, dass eine Frage nach «aufreizender Kleidung», falls sie tatsächlich so gestellt wurde, nicht den internen Weisungen entsprechen würde.

Der Fall werde weiterhin untersucht. Die Betroffene betont, sie wünsche sich, dass Frauen sich sicher fühlen können und bei Bedrohung Hilfe erhalten.

Angst vor einem weiteren Vorfall

Mittlerweile habe sich die Stadtpolizei wieder bei der Ladenbesitzerin gemeldet, wie sie gegenüber dem «Höngger» erklärt. Man habe sich entschuldigt, weil die Fragestellung der «aufreizenden Kleidung» nicht korrekt gewesen sei. Und sie habe nach einem erneuten Besuch von zwei Beamtinnen das Gefühl, dass man den Fall bei der Stadtpolizei nun ernster nehme als noch Ende letzter Woche.

Dennoch sei sie nun ängstlich und hoffe, dass ein solcher Vorfall nicht wieder geschehe. Die Ladenbesitzerin sagt auch, sie wisse, dass sie für den Vorfall selbst keine Zeugen habe, es werde Wort gegen Wort stehen.

Quelle: Artikel Blick

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