Politik
Kosten sparen dank «Hotel Suff»?
Soll, wer betrunken randaliert oder sich selber durch seinen Zustand gefährdet, seinem Schicksal überlassen werden? Das Gesetz verbietet dies und so ist es die Aufgabe der Stadt, sich um diese Personen zu kümmern.
28. Oktober 2014 — Eingesandter Artikel
Früher wurden die Betroffenen auf Notfallstationen der Spitäler oder in Regionalwachen gebracht, wo sie weiter randalierten und das Gesundheitspersonal gefährdeten oder Polizisten davon abhielten, ihrer Arbeit auf der Strasse nachzugehen. Dies wird ab nächstem April in Zürich auch wieder der Fall sein, sollte die Zürcher Ausnüchterungs- und Betreuungsstelle, kurz ZAB, von der Stimmbevölkerung abgelehnt werden. Im Gemeinderat äusserten sich alle Parteien, mit Ausnahme der AL, positiv zur ZAB. Eine bürgerliche Minderheit lehnte das Vorhaben trotzdem ab.
Nacht im «Hotel Suff» soll an Verursacher weiterverrechnet werden
Mit dem nun zur Abstimmung vorliegenden Vorschlag sollen für eine Nacht in der ZAB maximal 600 Franken an die Personen weiterverrechnet werden. Obwohl vielleicht von einigen gewünscht, darf die Weiterverrechnung an die Insassen nicht den Charakter einer Busse haben, sondern dient einzig dazu, die Kosten bestmöglich zu decken. Die Gebühr bittet die Person zur Kasse, ohne dabei das Verhältnismässigkeitsprinzip ausser Acht zu lassen.
Die Gebührenhöhe stellt einen moderaten Kompromiss zwischen ideologischen Maximalforderungen von linken Kreisen (null Franken Gebühr) und rechten Kreisen (1200 Franken Gebühr) dar. Kritisch würden die hohen Gebühren insbesondere dann, wenn die Zahl der ZAB-Fälle ansteigen würde. Denn dann würde die Stadt mit dem temporären Freiheitsentzug möglicherweise sogar noch Geld verdienen.
Die Gegner argumentieren, dass ein erheblicher Anteil der Personen gar nicht aus der Stadt Zürich stammt. Durch die Verordnung wird die Rechtsgrundlage geschaffen, um vom Kanton Zürich und Zürcher Gemeinden eine kostendeckende Pauschale zu verlangen, wenn auch sie Personen in die ZAB einliefen wollen. Durch diese zusätzlichen Einnahmen werden die Kosten für die Steuerzahlenden der Stadt Zürich gesenkt.
Was passiert, wenn die ZAB vom Volk abgelehnt wird?
Die irreführende Propaganda der Gegner, die «Subvention von Kampftrinkern», kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Stadt Zürich auch bei einem Nein keinen einzigen Franken spart. Ganz im Gegenteil. Die Polizei müsste sich weiter der Personen annehmen und diese in den Regionalwachen oder auf den Notfallstationen unter intensiver Betreuung und erweiterten Sicherheitsvorkehrungen ausnüchtern. In diesem Fall würden nicht pauschal die bei der ZAB vorgesehenen Kosten in Rechnung gestellt, sondern uneingeschränkt die Krankenkassen und die Steuerzahler zur Kasse gebeten.
Es liegt nun an Ihnen. Die Personalverbände der Pflegefachkräfte, der Ärzteschaft und der Polizei stellen sich hinter die Argumente der Befürworter, welche im Detail auf www.zab-ja.ch nachzulesen sind. Ein Ja zur ZAB am 30. November empfehle ich.
Guido Trevisan, Co-Präsident «Ja zur ZAB», Gemeinderat Stadt Zürich, Grünliberale
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