Stadt
Kleines Update zum Strassenbauprojekt Segantinistrasse
In Zusammenhang mit Ausschreibungen von Strassenbauprojekten, insbesondere an der Segantinistrasse, haben zwei Gemeinderät*innen eine schriftliche Anfrage eingereicht. Die Antworten des Stadtrats liegen vor.
23. September 2019 — Patricia Senn
Martina Zürcher und Andreas Egli, beide für die FDP im Gemeinderat der Stadt Zürich, hatten am 15. Mai eine Reihe von Fragen an den Stadtrat eingereicht. Kurz vorher war das Strassenbauprojekt an der Segantinistrasse und am Kettberg ausgeschrieben worden (der «Höngger» berichtete). Unter anderem wollten die beiden Ratsmitglieder wissen, wieso bei der Ausschreibung nicht auf die Schulferien geachtet worden sei, wie viele Einwendungen eingegangen seien und wie bei der Bedarfsermittlung der Blaue-Zone-Parkplätze die ÖV-Anbindung, die Hanglage und das ansässige Gewerbe der entsprechenden Strasse berücksichtigt werde.
Bei Planauflagen werde darauf geachtet, dass es keine oder nur minimale Überschneidungen mit Schulferien gibt, antwortete der Stadtrat. Minimale Überschneidung bedeute, dass der grössere Anteil der Auflage nicht während den Ferien stattfindet. So finden beispielsweise während den Sommerferien und den Weihnachtsferien gar keine Planauflagen statt. Während den übrigen Ferien werde eine Überlappung von rund einer Woche akzeptiert. Dies sei auch bei der Segantinistrasse der Fall gewesen. Wenn während allen Schulferien keine Planauflagen erfolgen könnten, hätte dies negative Auswirkungen auf den Projektverlauf und die Termine. Zwei Beispiele, die Bauausschreibungen in Wipkingen betreffen (siehe «Wipkinger-Zeitung»), zeigen jedoch, dass diese Weisung nicht immer eingehalten wird. So fand die Ausschreibung zum Provisorium auf der Lettenwiese komplett in den Sommerferien statt, eine andere zum Bau einer Antenne auf dem Käferberg fiel zumindest teilweise in die Sommerferien. Bei beiden handelte es sich zwar nicht um ein Mitwirkungsverfahren, die Antwort beschränkt sich aber auch nicht explizit auf solche. Gegen die Ausschreibung an der Segantinistrasse gingen, trotz Schulferien, 144 Einwendungen bei der Stadt ein, beim Kettberg waren es 61. Der Bericht zu den nicht berücksichtigten Einwendungen gemäss § 13 StrG wurde noch nicht publiziert.
Zur Frage nach der Bedarfsermittlung der Blaue-Zone-Parkplätze sagte der Stadtrat, Blaue Zonen hätten dort ihre Berechtigung, wo es Liegenschaften gäbe, die aufgrund ihres Alters über keine oder ungenügende eigene Parkplätze verfügen. Werden diese Liegenschaften ersetzt, müssen die privaten Abstellplätze auf Privatgrund abgedeckt werden, entsprechend reduziert sich der Bedarf an Parkplätzen in der Blauen Zone. Die Anzahl erforderlicher privater Abstellplätze gemäss Parkplatzverordnung sei unter anderem abhängig von der Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr, der Zentralität der Lage und der Strassenkapazität. Zur Bestimmung des Kompensationspotenzials für Blaue Zonen wird der Gewerbeanteil, das Alter der Gebäude im Umfeld wie auch der Parkierungsdruck in der Blauen Zone berücksichtigt. Darauf, wie die Situation in Bezug auf die erwähnten Punkte an der Segantinistrasse und am Kettberg sei, wurde in der Antwort nicht weiter eingegangen.
Dingliches Postulat abgelehnt
Ebenfalls im Mai hatten die Gemeinderäte Christoph Marty und Stephan Iten, beide SVP, ein Postulat zur Neuauflage eines Strassenbauprojekts an der Segantinistrasse ohne Abbau von Parkplätzen eingereicht, später wurde es zum dringlichen Postulat erklärt. Im Rat nahm Stadtrat Richard Wolff Stellung zu den im Postulat formulierten Vorwürfen und begründete die Ablehnung der Entgegennahme. Er halte am Projekt fest, doch die vielen eingegangenen Einwendungen seien ein Grund zu überprüfen, ob man bei der Kommunikation nicht gut genug gearbeitet habe. Auch ihn würde eine Ausschreibung während der Schulferien ärgern, stimmte er zu. Dem Vorschlag von Sven Sobernheim, GLP, ein anderes Verkehrsregime, sprich, eine Begegnungszone einzuführen, könnte er sich zumindest für den Kettberg vorstellen, meinte Wolff weiter. Dann würden dort auch andere Normen gelten, die es zu erfüllen gäbe. Das dringliche geänderte Postulat wurde am Ende einer doch emotionalen Debatte mit 48 gegen 65 Stimmen, bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Die vollständige Antwort des Stadtrats, sowie das Protokoll der Debatte um das dringliche Postulat sind online unter https://www.gemeinderat-zuerich.ch/geschaefte/ abrufbar. Geschäftsnummern 2019/197 und 2019/202.
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