Politik
Keine Ausgrenzung von schutzsuchenden Menschen
Ende September stimmen wir gleich über zwei asylpolitische Vorlagen ab.
16. August 2017 — Eingesandter Artikel
Mit dem Betrieb eines Bundesasylzentrums in der Stadt Zürich kann ein positives Zeichen gegen die ausgrenzende Asylpolitik von Bund und Kanton gesetzt werden. Dagegen würde die Streichung der Sozialhilfe für vorläufig Aufgenommene im Kanton Zürich zu einer weiteren Ausgrenzung mit negativen Folgen für alle Beteiligten führen.
Stadt übernimmt Verantwortung
Vor zwei Jahren hat die Stimmbevölkerung dem beschleunigten Asylverfahren und der Einrichtung von Bundesasylzentren zugestimmt. Schon früh hat die Stadt Zürich ihre Bereitschaft signalisiert, den Betrieb eines solchen Zentrums zu übernehmen. Während in anderen Schweizer Gemeinden Zäune und Mauern rund um Asylzentren nicht hoch genug sein können, plant Zürich ein Zentrum mit halböffentlichen Begegnungsräumen. Dort können privat initiierte Projekte und ein Austausch mit der Bevölkerung stattfinden. Nur in gemeinsamen Begegnungen werden schutzsuchende Menschen Teil unserer Gesellschaft.
Kanton zieht sich aus Verantwortung zurück
Im Kanton Zürich leben rund 5’000 vorläufig aufgenommene Personen. Diese Menschen sind vor Kriegen wie in Syrien und Afghanistan geflüchtet oder wegen Gewaltherrschaften wie in Eritrea oder Somalia. Weil eine Rückkehr in ihr Herkunftsland in absehbarer Zeit nicht zumutbar ist, gibt ihnen die Schweiz ein Bleiberecht als vorläufig Aufgenommene. Mehr als die Hälfte von ihnen lebt schon seit über sieben Jahren in der Schweiz, viele davon in Familien mit minderjährigen Kindern. Um sie beruflich und sozial besser zu integrieren, hat 2011 die Zürcher Stimmbevölkerung zugestimmt, vorläufig Aufgenommene dem Sozialhilfegesetz zu unterstellen. Seither stehen die Gemeinden in der Pflicht, Sprachkurse und Arbeitseinsätze anzubieten, und der Kanton muss sich massgeblich an den Kosten beteiligen.
Diese Sozialhilfeleistungen sollen jetzt wieder gestrichen werden, was die Gemeinden mehrheitlich ablehnen. Die Integration von Flüchtlingen ist eine grosse und ressourcenintensive Aufgabe, und zukünftig würde sich der Kanton nicht mehr an der Finanzierung beteiligen. Damit werden bestehende und bewährte Integrationsprojekte wegfallen.
Integration stärken
Die heutige Unterstellung unter das Sozialhilfegesetz stärkt die Integration und liegt langfristig im Interesse aller. Nur verbesserte Deutschkenntnisse und eine Arbeitsstelle bringen Flüchtlinge wieder näher an ein selbständiges und eigenverantwortliches Leben ohne Sozialhilfe.
Kathy Steiner, Kantonsrätin Grüne
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