Impfen auf dem Weg zum Einkaufen

Seit Herbst 2015 dürfen Apotheker*innen im Kanton Zürich bestimmte Impfungen rezeptfrei vornehmen. Allerdings nur, wenn sie die entsprechende Ausbildung und Bewilligung haben. Das Zusatzgeschäft der Apotheken hat Vorteile, wird aber von der Ärzteschaft auch kritisch betrachtet.

Apotheker Moritz Jüttner bereitet in der Limmat-Apotheke eine Impfung vor.

Ein englischer Landarzt war es, der 1796 entdeckte, dass Kinder, die er mit den ungefährlichen Kuhpocken geimpft hatte, gegen die echten, tödlichen Pocken geschützt waren. Seither haben Impfungen weltweit einen Siegeszug angetreten.
Dank den Kampagnen der Weltgesundheitsorganisation WHO wurden die Pocken 1977 ausgerottet, und die Zahl der Poliofälle sank weltweit von 350’000 (1988) auf 22 Fälle. Geleugnet werden diese Impferfolge nur von wenigen, aber sehr sendungsbewussten Impfgegnern, welche behaupten, Impfungen können schwerwiegende Komplikationen verursachen. Sie berufen sich dabei auf Studien, die allerdings alle mehrfach widerlegt wurden. Natürlich behaupten die Impfgegner gerne, die WHO sei von der Pharmaindustrie gekauft – was nur schon wegen dem mit vier Prozent geringen Anteil der Impfpräparate am weltweiten Pharmaumsatz lächerlich ist.
Doch die Kritiker scheinen Aufwind zu haben. Jedenfalls legen dies Zahlen nahe. Zum Beispiel zum Ausbruch von Masern, einer nicht ungefährlichen «Kinderkrankheit»: Nachdem sie in Amerika bereits als ausgerottet galten, sind sie unterdessen wieder eine Epidemie, und weltweit wird ein Anstieg von rund 30 Prozent festgestellt. Im Februar kam es auch in der Schweiz wieder zu einem Ausbruch, in Biel, an einer Rudolf Steiner Schule.
Die WHO führt diesen Anstieg alleine auf das Verhalten der Impfgegner zurück und hat deutlich reagiert: Anfang Jahr erklärte sie Impfgegner zur globalen Bedrohung und stellt sie damit auf die gleiche Stufe wie beispielsweise HIV oder Ebola.

Impfen in der Schweiz

Wer in der Schweiz welche Heilmittel verkaufen oder verabreichen darf, ist in diversen Bundesgesetzen geregelt. Seit 1. Juli 2015 ist dort auch die Verabreichung von Impfstoffen in den Apotheken geregelt, die Umsetzung jedoch den Kantonen überlassen. Der Vollzug ist in den Kantonen auf unterschiedlichem Stand: Aktuell ist in 19 Kantonen die Impfung gesunder Personen über 16 Jahre mit bestimmten, rezeptfreien Wirkstoffen durch dafür ausgebildete Apotheker*innen erlaubt. Zürich setzte die Verordnung bereits per 1. September 2015 um. Seither darf in Apotheken gegen Grippe und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME, «Zeckenimpfung», siehe Infobox) geimpft werden, ebenso, nach erfolgter Erstimmunisierung durch den Arzt, die Hepatitis A-und B-Folgeimpfungen. «Grundsätzlich», so erklärt Moritz Jüttner, Apotheker der Limmat-Apotheke, «dürfen wir andere Immunisierungen nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt oder auf ärztliches Rezept in der Apotheke durchführen».

Strenge Vorgaben, hinterherhinkende universitäre Ausbildung

Allerdings sind die Apotheken an strenge Vorgaben gebunden. Diese reichen von Vorschriften über die Raumgestaltung und -ausstattung über Notfallequipment und -konzept bis zu Patientendokumentation und Haftpflichtversicherung – und natürlich den entsprechenden Ausbildungen: Die Bewilligung wird nur erteilt, wenn die Apotheker*in über eine genügende Aus- oder Weiterbildung verfügt. Und es besteht eine Fortbildungspflicht, man muss also beispielsweise stets auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand in Sachen Impfstoffe und Impfplan sein und auch alle zwei Jahre Weiterbildungen besuchen.
Da die Ausbildung der Apotheker*innen noch nicht an allen Universitäten beziehungsweise an der ETH gleich angepasst wurde, müssen bis anhin Zusatzausbildungen absolviert werden. Konkret braucht es den Fähigkeitsausweis «Impfen und Blutentnahme FPH», der in drei Modulen vermittelt wird: dem BLS-AED Reanimationskurs, zwölf akademische Stunden «Impfungen» und 20 Stunden zu Injektions- und Blutentnahmetechniken.

Unkompliziert und doch gewissenhaft

Moritz Jüttner fand die Ausbildung zum Impfapotheker sehr fundiert: «Wir wurden in der Theorie vom früheren Leiter des Impfzentrums für Reisemedizin an der Universität Zürich geschult und in der Praxis von mit Injektionen und Blutentnahmen erfahrenen medizinischem Personal instruiert».
Das Angebot der Apotheken stösst bei der Kundschaft auf positive Resonanz. Man schätze insbesondere, dass man sich ohne Voranmeldung über Impfungen beraten und gleich impfen lassen könne. Bei ihm, so Jüttner, sei es vor allem Stammkundschaft, die davon Gebrauch mache, die Laufkundschaft sei vielleicht einfach noch zu wenig über die Serviceleistungen informiert, mutmasst der Apotheker.
Bevor Jüttner zum Stich ansetzt, ist es ihm wichtig, genau zu informieren: «In der Anamnese stellen wir sicher, dass der Kunde keine aktuellen Leiden hat oder Medikamente einnimmt, welche sich nicht mit der Impfung vertragen oder ob es bei früheren Impfungen zu Nebenwirkungen kam». Er verweise immer wieder impfwillige Kunden an den Arzt, zum Beispiel bei akuten oder chronischen Erkrankungen.
Gesetzlich noch nicht geregelt ist die Übernahme der Kosten einer Impfung in den Apotheken durch die Krankenkassen, Jüttner sagt aber, dass viele Kassen den Preis für den Impfstoff, nicht aber für die Impfpauschale, die Leistung des Apothekers, übernehmen. Diese muss der Kunde selbst übernehmen.

Die Ärzteschaft meldet Vorbehalte an

Die Ärzteschaft hat gewisse Vorbehalte dem Thema «Impfen in Apotheken» gegenüber. Wie die FMH, die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, auf Anfrage schreibt, begrüsse man den einfachen Zugang zu Impfungen, denn die Erhöhung der Impfrate sei wichtig. «Speziell die Grippe-Impfung ist ideal, da jedes Jahr nur ein Impftermin wahrgenommen werden muss», so Dr. med. Carlos Quinto, Mitglied des FMH-Zentralvorstandes, und er fügt nachdenklich an, dass es schwieriger werde, wenn mehrere Impftermine in definierten Zeitabständen zur Erreichung des Impfschutzes zuverlässig wahrgenommen werden müssen. Überdies fehle bislang die wissenschaftliche Evaluation, inwieweit das Impfen in den Apotheken die Impfrate tatsächlich erhöht.

Wer sollte sich nicht in der Apotheke impfen lassen?

Abgesehen von Kindern unter 16 Jahren sollten sich generell Personen, welche ein erhöhtes Risiko für Komplikationen haben, beim Arzt und nicht in der Apotheke impfen lassen, schreibt Quinto: «Dazu gehören Schwangere, alle Patient*innen mit bekannten Allergien, alle deren Abwehrsystem geschwächt ist oder die unter Behandlung mit Medikamenten stehen. Zum Beispiel für HIV, Tumorleiden oder entzündlichen Autoimmunkrankheiten, um nur ein paar Gruppen zu nennen». Ferner seien Personen, für welche bestimmte Impfungen nicht gemacht werden dürfen, von einer Impfung in der Apotheke abzuraten. Dazu gehören nebst Schwangeren auch Menschen mit chronischen Krankheiten oder sonst medizinisch komplexen Situationen. Wichtig sei auch, die Impfungen dem Hausarzt mitzuteilen, damit sie in der elektronischen Krankengeschichte nachgeführt werden kann, um doppelte oder unkoordinierte Impfungen zu vermeiden.

Stichwort Zeckenimpfung
Zecken sind Überträger der Lyme-Borreliose und der Zeckenenzephalitis, auch Frühsommer Meningoenzephalitis FSME genannt. Während die Borreliose durch ein Bakterium übertragen und mit Antibiotika behandelt werden kann, gibt es gegen die virusübertragene FSME keine Behandlung. Einziger Schutz gegen die Krankheit, die gravierende Folgen bis hin zum Tod haben kann, bietet die Zeckenimpfung.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) stuft, abgesehen von den Kantonen Genf und Tessin, die ganze Schweiz als Risikogebiet ein und empfiehlt allen Personen, die sich viel in der Natur aufhalten, die FSME-Impfung. Es braucht zwei Impfungen im Abstand von mindestens einem Monat. Mit der dritten Impfung nach einem Jahr kann ein Schutz für zehn Jahre erreicht werden.
Ist der Impfschutz noch gegeben?
Der Impfschutz aller Impfungen sollte regelmässig überprüft werden. Die Impfung gegen Diphterie, Tetanus und Keuchhusten sollten zum Beispiel mit 25 und 45 Jahren aufgefrischt und ab 65 Jahren alle zehn Jahre wiederholt werden. Damit man den Überblick nicht verliert, kann man sich auch in Apotheken einen elektronischen Impfpass erstellen lassen.

Online zum Download:
Schweizerischer Impfplan (BAG)
Kinder impfen? Ja! Wieso? (BAG)