Hundeleinengebot

Der Zürcher Stadtrat hat einen Erlass veröffentlicht, in dem das Hundeleinengebot für die ganze Stadt geregelt wird. In Höngg gilt neu am Hardeggsteg ein dauernder Leinenzwang.

Der Erlass unterscheidet für jeden Stadtkreis zwischen Gebieten, in denen ein saisonales Leinengebot herrscht, Gebieten mit einem tageszeitlich begrenzten Leinengebot und solchen mit einem dauernden Leinenzwang.

Für den Kreis 10 wurden folgende Weisungen erlassen: am Bombach Wildenweg, in der Landenberganlage sowie im Wipkingerpark herrscht nun ein tageszeitlich begrenztes Leinengebot, geltend jeweils von 10 bis 22 Uhr. Saisonal begrenzter Leinenzwang herrscht auf der Werdinsel, hier jeweils vom 1. April bis zum 30. September. Generell an die Leine genommen werden müssen die Hunde sowohl auf dem Areal des GZ Wipkingens als auch am Hardeggsteg.

0 Kommentare


Themen entdecken