Hunde an die Leine

Ab 1. April ist in den Wäldern des Kantons Zürichs der Freilauf für Hunde vorbei: Bis am 31. Juli gilt die Leinenpflicht, um den Nachwuchs der Wildtiere zu schützen.

Aus Respekt vor den Wildtieren müssen Hunde vom 1. April bis zum 31. Juli im Wald angeleint bleiben. (Foto: das)

Im Frühling erwacht die Natur und für die Wildtiere im Wald beginnt die Brut- und Setzzeit. Damit diese nicht durch freilaufende Hunde gestört oder gar gejagt werden, gilt seit dem Jahr 2023 im Kanton Zürich das neue Jagdgesetz, welches unter anderem für Hunde eine generelle Leinenpflicht im Wald und am Waldrand bis 50 Meter Entfernung zum Wald vorsieht.

Art und Länge der Leine sind dabei nicht definiert, die Hundehalter*innen müssen lediglich in der Lage sein, den Hund festhalten und kontrollieren zu können. Wer sich nicht an diese Vorgaben hält, begeht eine strafrechtliche Übertretung, welche mit einer Busse bestraft wird.

Hohe Dunkelziffer bei Wildrissen

Dass freilaufende Hunde im Wald Wildtiere reissen, geschieht immer wieder. Wie die Medienstelle der Baudirektion dem «Höngger» auf Anfrage mitteilt, seien in den vergangenen fünf Jahren etwas mehr als 400 Meldungen zu von Hunden gerissenen Wildtieren eingegangen, wobei meistens Rehe betroffen waren.

Die Dunkelziffer sei jedoch wahrscheinlich hoch, oft würden sich die verantwortlichen Hundehalter*innen, deren Hund gewildert hat, nicht freiwillig melden. Das habe zur Folge, dass auch die verletzten Wildtiere nicht gefunden werden können und einen qualvollen Tod sterben müssen.

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