Hort zieht im Hönggermarkt ein

In den Räumlichkeiten der früheren Apotheke Drogerie Hönggermarkt will die Stadt Zürich einen Hort einrichten. Nach Ausschreibung der Umnutzung gingen keine Beschwerden beim Amt für Baubewilligungen ein.

Im April dieses Jahres war die Umnutzung der früheren Apotheke Drogerie Hönggermarkt an der Limmattalstrasse 186 ausgeschrieben gewesen. Die Bauherrin, Immobilien Stadt Zürich (IMMO), will eine Betreuungseinrichtung für die Schule Vogtsrain darin unterbringen. Sie ist seit 1. März Mieterin und zahlt seit dem 1. Juli auch den Nettomietzins von jährlich 52 750 Franken.

Mangelnde Betreuungsplätze für die Schulen

Zunehmende Kinderzahlen bedeuten nicht nur mehr Raumbedarf in Form von Klassenzimmern, sondern immer auch zusätzliche Betreuungseinrichtungen wie Horte oder, im Hinblick auf die Einführung der Tagesschule, Küchen und Aufenthaltsräume. Das Vogtsrain wird im Schuljahr 20/21 mit zwölf Primarschulklassen und zwei Klassen der Heilpädagogischen Schule geführt. Die Räumlichkeiten beim Hönggermarkt sind für einen Hort ideal gelegen. Rund 50 Kinder sollen hier während zwei Schichten verpflegt werden können. «Nach dem Mittagessen können die Kinder entweder zur Schulanlage Vogtsrain (…) zurückkehren oder die Aufenthaltsräume der Betreuungseinrichtung aufsuchen. In unmittelbarer Nähe liegt die Schärrerwiese, die ebenfalls durch die Betreuung genutzt werden kann», steht im Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich vom 14. April 2021. In der ehemaligen Apotheke sind die Bauarbeiten bereits seit einigen Monaten im Gange.

Keine Einsprachen

Seit im September 2019 die frühere Apotheke Drogerie Hönggermarkt schloss, rätselte die Höngger Bevölkerung darüber, wer sich wohl neu in den attraktiven Räumen beim Hönggermarkt einmieten würde. Das Gebäude liegt mitten in der Kernzone, in der Leerstände schon lange ein Thema sind. Um Quartierzentren lebendig zu halten, schreibt die Bauzonenverordnung BZO 2016 explizit vor, dass Erdgeschossflächen an zentralen Lagen wie Plätzen, Strassenkreuzungen und ÖV-Haltestellen für gewerbliche oder publikumsorientierte Nutzungen zur Verfügung gestellt werden müssen. Die 20-tägige Einsprachefrist verstrich, ohne dass jemand den baurechtlichen Entscheid angefordert hätte, dies ist Voraussetzung zum Einreichen eines Rekurses. Schliesslich wurde das Baugesuch am 26. Juni bewilligt. Man muss davon ausgehen, dass das Amt für Baubewilligungen der Stadt Zürich zum Schluss gekommen ist, dass ein Hort die BZO Bedingungen erfüllt. Die Einsicht in die schriftliche Begründung des baurechtlichen Entscheids bleibt jedoch der Bauherrin, der Grundeigentümerin und einer stadtinternen Stelle vorbehalten. Denn öffentlich publiziert wird ein solcher Entscheid nicht.
Bezug und Inbetriebnahme der Betreuungseinrichtung sind für Februar 2022 geplant.

 

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