Frauen in die Regierung

Im vergangenen Jahr hat Bundesrat Alain Berset seine Vorschläge für eine Reform der Alters- und Hinterlassenenversicherung, besser bekannt unter dem Kürzel AHV, vorgestellt. Diese soll ab 2020 in Kraft treten. Die Reform sieht unter anderem vor, dass das AHV-Alter der Frauen von heute 64 auf 65 angehoben werden soll.

Judith Stofer, Kantonsrätin AL

Auf den ersten Blick scheint dies eine gute Sache zu sein, denn die Gleichstellung von Frauen und Männern ist in der Bundesverfassung festgehalten und die Grundlage einer gerechten Gesellschaft. Auf den zweiten Blick verschiebt sich aber das Bild. Trotz Lohndiskriminierungsverbot, das seit 1981 in der Bundesverfassung festgehalten ist, verdienen Frauen nach wie vor weniger als ihre männlichen Berufskollegen. Die tieferen Löhne von erwerbstätigen Frauen haben Auswirkungen auf deren Renten: Weil diese an die Löhne gekoppelt sind, erhalten Frauen im Alter tiefere Renten und werden so nochmals diskriminiert. Damit rückt die Lohnfrage ins Zentrum.

Lohndiskriminierungs-Problem wird angepackt

Erfreulicherweise hat der Bundesrat beschlossen, das Problem der Lohndiskriminierung von Frauen konkret anzupacken. Er hat versprochen, auf diesen Sommer eine Vorlage, welche die Behebung der Lohndiskriminierung zum Ziel hat, in die Vernehmlassung zu schicken.
Bis anhin setzte der Bundesrat auf den Lohngleichheitsdialog zwischen Bund, den Unternehmen und den Sozialpartnern. Unternehmen sollten freiwillig überprüfen, ob ihre Löhne dem Grundsatz der Lohngleichheit entsprachen. Das vom Bund initiierte Projekt startete 2009, 2014 wurde es abgeschlossen. Gemäss Bundesrätin Simonetta Sommaruga sind die Ergebnisse ernüchternd: Das anvisierte Ziel von 100 Unternehmen sei mit 51, ein grosser Teil davon staatliche Organisation und staatsnahe Betriebe, bei weitem verfehlt worden.

Transparenz schaffen, Lohnpraxis überprüfen

Der Bundesrat will darum nicht mehr länger auf Freiwilligkeit setzen. Künftig sollen Unternehmen mit mehr als 50 Angestellten verpflichtet werden, ihre Lohnpraxis mindestens alle drei Jahre zu überprüfen und durch Dritte kontrollieren zu lassen. Die Ergebnisse sind dann summarisch im Geschäftsbericht zu veröffentlichen, das heisst, es soll lediglich berichtet werden, dass die Lohnanalyse stattgefunden haben und keine Lohnunterschiede festgestellt wurden.
Für die Frauenverbände und die Gewerkschaften gehen die Vorschläge zu wenig weit, für die Arbeitgeberverbände zu weit. Meiner Meinung nach ist es ein erster Schritt in die richtige Richtung. Weitere Schritte müssen folgen, und zwar nicht erst nach 33 Jahren, sondern unmittelbar.

Frauen in der Exekutive sind wichtig

Dieser mutige Schritt des Bundesrates Richtung mehr Gerechtigkeit macht deutlich, wie wichtig Frauen als Mitglieder von Exekutiven sind. Sie bringen Themen auf die politische Traktandenliste, die seit Jahren diskutiert, von – rein männlichen – Exekutiven aber nie aufgegriffen wurden. Es ist darum zu hoffen, dass Nationalrätin Jacqueline Fehr, die sich seit Jahren sehr erfolgreich für die Anliegen von Frauen eingesetzt hat, diesen Frühling in die Zürcher Regierung gewählt wird.

Judith Stofer, Kantonsrätin AL

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