Stadt
Feuer- und Feuerwerksverbot – auch am Nationalfeiertag
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gilt in der ganzen Stadt Zürich weiterhin ein allgemeines Feuerverbot. Das gilt ausdrücklich auch für das Wochenende vom 1. August und umfasst das Abbrennen von Feuerwerk und Höhenfeuer.
30. Juli 2026 — MM (Medienmitteilung)
Auch in den kommenden Tagen bleibt es sehr heiss und es sind weiterhin keine ergiebigen Niederschläge in Sicht. Das Sicherheitsdepartement beurteilt die Lage weiterhin als kritisch. Wie die Stadt Zürich mitteilt, kommt eine Aufhebung des allgemeinen Feuer- und Feuerwerksverbots in der Stadt Zürich deshalb vorläufig nicht in Frage. Es gelten deshalb bis auf Weiteres – und explizit auch am 1.-August-Wochenende – folgende Einschränkungen:
- Keine offenen Feuer im Freien (auch nicht in Gärten, auf Balkonen oder auf öffentlichen Grillplätzen)
- Kein Grillieren mit Grillgeräten (inkl. Cheminées und Öfen), die mit Holz, Kohle oder Holzkohle betrieben werden
- Gas- und Elektrogrills bleiben erlaubt, sofern sie kippsicher auf einem feuerfesten, befestigten Untergrund betrieben und jederzeit beaufsichtigt werden
- Kein Abbrennen von Feuerwerk
- Keine Höhenfeuer
Das durch Stadträtin Karin Rykart, Vorsteherin des Sicherheitsdepartements, verfügte allgemeine Feuerverbot ist seit Freitag, 17. Juli 2026 in Kraft. Es gilt bis auf Widerruf auf dem ganzen Stadtgebiet.
Zuwiderhandlungen gegen die städtische Anordnung werden polizeilich geahndet.
Quelle: Medienmitteilung Stadt Zürich





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