Politik
Fakten unter den Teppich kehren
Am 19. August 2015 beschloss der Gemeinderat gegen den erbitterten Widerstand der SVP auf Antrag von SP und Grünliberalen grossmehrheitlich, dass in den Medienmitteilungen der Stadtpolizei künftig die Nationalität von mutmasslichen Tätern nicht mehr genannt werden darf.
8. September 2015 — Eingesandter Artikel
Unterstützt wurde die Forderung von SP, Grünen, Grünliberalen und der AL. Also unter anderem just von jenen Parteien, welche minutiös verlangen, dass der Staat möglichst offen über alles und jedes Detail informieren soll. Schliesslich und endlich gilt für Vorgänge und Entscheide innerhalb der Verwaltung gegenüber der Bevölkerung das Öffentlichkeitsprinzip. Aber eben nicht ganz überall, wie das jüngste Beispiel zeigt.
Angst vor Tatsachen: 54 Prozent Ausländer in Kriminalstatistik
Ein solches Ansinnen bedeutet eine staatliche Zensur, einen massiven Eingriff in das Öffentlichkeitsprinzip, wie es sonst nur im entfernten Ausland ohne jegliche Demokratien praktiziert wird. Offensichtlich haben die Links- und einen Teil der Mitteparteien Angst, die Fakten bezüglich der Herkunft von mutmasslichen Tätern beim Namen zu nennen. Im Kanton Zürich beträgt der Ausländeranteil der Wohnbevölkerung 26 Prozent. In der Kriminalstatistik schlägt aber der Ausländeranteil von Tätern gegen Leib und Leben mit über 54 Prozent weit oben aus. Dieser Zustand ist den erwähnten Parteien sehr unangenehm. Doch die Realität einfach unter den Teppich kehren und die Augen zu verschliessen, löst die auf den Strassen von Zürich vorhandenen Probleme nicht. Verschweigen und zudecken ist nicht dienlich. Stattdessen sollten genau diese Probleme angepackt werden.
Die schweizerische Konferenz der Polizeidirektorinnen und Polizeidirektoren, der Stadtzürcher Polizeibeamtenverband wie auch alle übrigen Polizeikorps in unserem Land raten dringend von der besagten Änderung ab. Die gängige Praxis beim Verfassen von Polizeimedienmitteilungen hat sich bewährt. Die Bevölkerung hat ein Recht zu erfahren, aus welchem Land mutmassliche Täter stammen.
Öffentlichkeitsprinzip hat Vorrang
Auch in Zukunft wird die Stadtpolizei auf Nachfragen die Nationalität von mutmasslichen Tätern nennen müssen. So will es das Öffentlichkeitsprinzip. Sollte der Stadtrat von Zürich die Stadtpolizei anweisen, künftig auf die Nennung der Nationalität von mutmasslichen Tätern in den Medienmitteilungen zu verzichten, wird es proaktiv die Aufgabe der Journalisten sein, nach jeder Medienmitteilung der Stadtpolizei sich bei dieser telefonisch nach den nichtgenannten Fakten zu erkundigen. Die Bevölkerung erfährt also auch in Zukunft sämtliche relevanten Angaben zu einer mutmasslichen strafbaren Handlung – der Aufwand wird allerdings um einiges grösser.
Mauro Tuena, SVP, Kantons- und Gemeinderat, Fraktionschef im Gemeinderat
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